Vierbeiner anleinen und Hinterlassenschaften in Mülleimern entsorgen - Bei Verstoß: Bis zu 1000 Euro Strafe
Hundehaufen oder gefüllte Hundekottüten auf Wiesen und Äckern und frei umherlaufende sowie zum Teil wildernde Hunde in Feld und Wald. Es sind altbekannte Probleme zwischen Hundehaltern, Landwirten und Jägern und sie haben sich in der Zeit der Corona-Beschränkungen verschärft. „Jedes Jahr werden wir in den Jagdgenossenschaftsversammlungen auf diese Problematiken hingewiesen. Der Ärger und der Frust bei den Bauern und Jägern ist mittlerweile sehr groß“, berichtet Otmar Kalbhenn von der Unteren Jagdbehörde in Rosenheim. Dieser Ärger müsste nicht sein, wenn geltende Vorschriften beachtet und einige Hundehalter einen verantwortungsvolleren Umgang mit ihren Vierbeinern pflegen würden, so Kalbhenn.
Die Stadtverwaltung Rosenheim appelliert daher eindringlich an alle Hundehalter, ihre Hunde in der Nähe von Feldern, am Waldrand und in Wäldern anzuleinen und alle Hinterlassenschaften mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Der städtische Ordnungsdienst und die Sicherheitswacht der Polizei Rosenheim werden künftig verstärkt Kontrollen durchführen.
Bei Verstößen können Ordnungsdienst und Sicherheitswacht-Mitarbeiter vor Ort Personalien aufnehmen, kostenpflichtige Verwarnungen ausstellen und hartnäckige Verweigerungen zur Anzeige bringen. Verstöße gegen die bestehenden Vorschriften können mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Gleiches gilt für das Nicht-Beseitigen von Hundekot im gesamten Rosenheimer Stadtgebiet.
Damit es nicht so weit kommt, empfiehlt die Stadt den vielen vernünftigen Hundehalterinnen und Hundehaltern, sich aktiv an der Aufklärungsarbeit zu beteiligen, in dem sie Hundehalter auf ihr Fehlverhalten direkt ansprechen. „Das bringt oft mehr als Hinweisschilder oder behördliche Kontrollen“, so Kalbhenn abschließend.
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