BUND Naturschutz: Wer ist für, wer gegen umweltfreundliche und Bauernhöfe rettende EU- Agrarreform?
„EU- und Bundestagsabgeordnete entscheiden in den nächsten Monaten in Brüssel und Berlin über die Ausgestaltung der Agrarpolitik bis 2027, und damit auch über die Chancen für den Erhalt bäuerlicher Betriebe und die Artenvielfalt in unserem Landkreis“, so Peter Kasperczyk, Vorsitzender der Kreisgruppe Rosenheim. Der BUND Naturschutz stellt daher in einer bayernweiten Aktion gezielt Fragen an die politischen Vertreter, um zu erfahren, ob MdB Daniela Ludwig, CSU, für Ziele eintritt, die auch der BUND Naturschutz verfolgt.
Dem BUND Naturschutz ist es wichtig, dass die milliardenschweren Agrargelder künftig für gesellschaftliche Leistungen ausbezahlt werden, die die Landwirte zum Teil ja auch schon erbringen, und nicht mehr nur nach Besitz und Größe der bewirtschafteten Fläche.
Der BUND fordert unter anderem, dass die bisherigen flächengebundenen Direktzahlungen schrittweise abgebaut werden sollen, damit mehr Geld für Leistungen der Landwirte für Umwelt und Tierschutz zur Verfügung stehen.
Keinesfalls dürfe es auf EU-Ebene dazu kommen, dass 40 Prozent der Direktzahlungen, die jeder Betrieb noch gemäß seiner Flächengröße erhalten soll, ein Freibrief ausgestellt werde, dass sie per se europäischen Zielen zum Klimaschutz zugerechnet werden könnten.
Der BUND fordert außerdem, dass mindestens 30 Prozent des Landwirtschaftsbudgets verpflichtend für „Ecoschemes“, das sind besondere ökologische Leistungen bereitgestellt werden. Im Entwurf zum nationalen Strategieplan sind jetzt lediglich 20 Prozent vorgesehen. Die Ecoschemes sollten auch nach einem Punktsystem bewertet werden können, und damit auch den individuellen Betriebsgegebenheiten der bäuerlichen Betriebe angepasst werden.
Kasperczyk: „Im Landkreis Rosenheim liegt im Süden der Schwerpunkt auf Grünland. Strukturen wie Gräben und Hecken mit Ihren Säumen sind dabei ökologisch wichtige Lebensräume. Für unsinnig halten wir die Dokumentationsanforderungen, denen Umweltinteressen entgegenstehen, wenn der Landwirt Abzüge erhält, wenn er zum Beispiel Altgrasstreifen an Ecken oder einem feuchten Waldrand stehen lässt, oder die Hecke sich etwas mehr in die Nutzfläche hinein ausbreitet, wenn Hecken in Ackerflächen und Grünland hineinwachsen, oder Blühstreifen einige Quadratmeter kleiner oder größer angeben sind. Hier braucht es Toleranzregelungen zugunsten der Landwirte und der Natur.”
Über das Ergebnis der Befragung wird gesondert berichtet.
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