Die Polizei wollte am gestrigen Donnerstagabend gegen 19 Uhr im Bereich der Kolbermoorer Straße in Rosenheim den Fahrer eines Renaults kontrollieren. Sehr zögerlich habe der Mann seinen Pkw dann am Fahrbahnrand angehalten, so die Beamten. Als diese die Kontrolle beginnen wollten, habe der Fahrer erst schnell seinen Renault aber versperrt, dann im Leerlauf „Vollgas“ gegeben und so den Motor laut aufheulen lassen und zeitgleich habe der Mann angefangen, zu hupen. Der Fahrer habe dann den Gang eingelegt und sei plötzlich mit quietschenden Reifen davongefahren – knapp an den Polizisten – ein Mann (33) und eine Frau (23) vorbei, die gerade noch ausgewichen seien …
Sie wurden durch den Vorfall nicht verletzt.
Sofort wurde die Verfolgung des flüchtenden Renaults aufgenommen. Da aber der Renault durch das Rosenheimer Gewerbegebiet im Aichergelände rücksichtlos und mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei, so die Polizei weiter – sich dort noch Fußgänger und Verkehrsteilnehmer beim Einkaufen befanden – sei die Verfolgung zu gefährlich geworden und von den Beamten abgebrochen worden.
Im Rahmen der weiteren Fahndung konnte der Renault dann aber parkend vor einem Supermarkt im Aichergelände entdeckt werden. Der Fahrer befand sich in der Nähe seines Fahrzeuges und er wurde einer erneuten Kontrolle unterzogen.
Die Polizei am heutigen Freitagmorgen:
Der Mann verweigerte nun weiter jede polizeiliche Anordnung, gab keinerlei Personalien bekannt und meinte lapidar, dass die Beamten nichts zu melden hätten. Nach Androhung und weiterer Weigerung erfolgte die Durchsuchung.
Dabei sperrte sich der Mann gegen die polizeilichen Maßnahmen, leistete Widerstand. Doch letztlich konnten die Personal-Dokumente bei ihm aufgefunden werden. Es handelte sich um einen 54-Jährigen aus Rosenheim.
Gegen den Mann wird nun wegen Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung im Straßenverkehr sowie auch wegen eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte ermittelt.
Hierbei stellt sich die Frage, muss man sich grundlos kontrollieren lassen?
Ja, die Polizei ist befugt, die Personalien zu prüfen. Oder lieg ich da falsch?
JA!!!
Wer keinen „Dreck am Stecken“ hat, braucht sich auch keine Gedanken machen, wenn er kontrolliert wird. Dass dieser Herr anscheinend Probleme hat, scheint wohl auf der Hand zu liegen. Deshalb finde ich auch die Überwachung mittels Video an und für sich ok, denn wenn ich mich gesetzeskonform verhalte, habe ich kein Problem damit, wenn Plätze mittels Kameras überwacht werden.
§ 36 Absatz 5 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung:
Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten.
Ja, muss man. Und wie recht die Polizei damit hatte, sieht man an diesem Fall eines rücksichtslosen, aggressiven Mannes.
Jetzt muss ich ausnahmsweise mal die Polizei in Schutz nehmen:
So wirklich „grundlos“ wird man nicht kontrolliert.
Das affektinkontinente Verhalten des Fahrers bei der Kontrolle lässt schon irgendwie den Schluss zu, dass im Vorfeld ein konkreter Anlass vorhanden war.
Ich selbst wurde jedenfalls noch nie „einfach so“ kontrolliert, es sei denn, bei „Geschwindigkeit mit Sofortkasse“ :-)