So – jetzt noch mal ganz in Ruhe: Wer in einem Corona-Hotspot mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 wohnt, darf sich ab heute für touristische Tagesausflüge maximal 15 Kilometer von seinem Wohnort entfernen. Das Einkaufen, der Besuch von Verwandten und Lebenspartnern sowie der Arbeitsweg sind von der 15-Kilometer-Regel nicht betroffen! Für 28 Kreise und Städte im Freistaat trifft die neue Bewegungs-Radius-Regel ab heute zu – unter anderem auch für die Stadt Rosenheim, wie berichtet! Welche Kommunen betroffen sind, das geht nach den aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI). Aufgehoben werden kann die Einschränkung des Aktionsradius erst dann, wenn die Infektionswerte an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 200 liegen …
Aktuell gilt dies für 28 Landkreise und Städte in Bayern, sortiert nach Höhe der Inzidenz (Stand Montag, 0 Uhr):
Landkreis Passau: 341,5
Landkreis Berchtesgadener Land: 338,0
Landkreis Wunsiedel: 331,7
Landkreis Kulmbach: 324,2
Stadt Coburg: 323,8
Stadt Passau: 304,9
Landkreis Deggendorf: 294,6
Landkreis Coburg: 290,5
Landkreis Kronach: 268,2
Landkreis Rottal-Inn: 261,7
Landkreis Bayreuth: 256,6
Landkreis Regen: 254,5
Landkreis Roth: 254,0
Stadt Landshut: 246,6
Landkreis Donau-Ries: 234,0
Landkreis Cham: 233,6
Stadt Hof: 231,3
Landkreis Tirschenreuth: 229,0
Stadt Fürth: 224,1
Landkreis Lichtenfels: 223,1
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen: 222,7
Miesbach: 221,0
Stadt Weiden i.d.Opf: 217,6
Landkreis Freyung-Grafenau: 214,4
Stadt Rosenheim: 207,7
Stadt Ingolstadt: 203,1
Landkreis Dingolfing-Landau: 202,7
Landkreis Haßberge: 200,3
Der Grund der Regel:
Die Behörden wollen mit der Regel vor allem touristischen Ausflügen einen Riegel vorschieben. In den vergangenen Wochen wurden beliebte Ausflugsziele auch in der Region zum Teil regelrecht überrannt – die sozialen Medien können ein Bilder-Lied davon singen: Gepostet wurde zigfach in den vergangenen Tagen, wie schön es in den Touri-Hotspots doch sei. Mit Schlitten, Touren-Ski und Wanderschuhen …
Auch am vergangenen Samstag und Sonntag hat vielerorts noch einmal Hochbetrieb geherrscht – zum Abschluss der bayerischen Ferienzeit, meldet das Polizeipräsidium Rosenheim.
Innenminister Joachim Herrmann kündigte gestern noch einmal verstärkte Polizei-Kontrollen an, etwa an Wanderer-Parkplätzen. Alle Unbelehrbaren müssen demnach mit harten Sanktionen und hohen Geldbußen rechnen, erklärte der Minister. Bei einem Verstoß drohe ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Kontrolliert werde vor allem nach den Kennzeichen der Fahrzeuge.
Laut BR würde Uwe Brandl, der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, gerne noch einen Schritt weitergehen – er hält den ab heute coronabedingt geltenden 15-Kilometer-Bewegungsradius zu schwer kontrollierbar. Als Alternative schlägt der niederbayerische Bürgermeister vor, Bewegungsprofile aus Handys auszulesen …
Quelle BR
Foto: bfv
Ich frag mich nach wie vor, warum man zur Zeit überhaupt weiter wie 15km weg muss in der Freizeit …….
Ja, wirklich abartig, einen Radius von 15 km überschreiten zu müssen. *Ironie aus*
Die Frage stelle ich mir auch, wozu die 15KM, wohlgemerkt von der Gemeinde/Stadt Grenze aus gemessen.
Das kann ganz schön weit sein. Deshalb bin ich der Meinung (…) ein Radius von 10KM von der Wohnadresse aus gemessen reicht völlig aus.
… vor allem (…) für Einkaufen und Ausflüge.
Denn zum Einkaufen kann ich auch 50KM weit fahren, das muss doch nicht sein (…)
Fehlt hier nicht Ebersberg? Die waren doch am Wochenende auch 200.
Anm. d. Red.:
Wie wir bereits berichtet haben, liegt Ebersberg heute knapp unter der 200 :-) Die neuen Regeln gelten ab HEUTE, MONTAG!
Siehe unseren Bericht am frühen Morgen Stadt Rosenheim über 200 …
„Als Alternative schlägt der niederbayerische Bürgermeister vor, Bewegungsprofile aus Handys auszulesen …“. Unfassbar, in welche Richtung dies führt. Orwell lässt grüßen. Und das alles ohne großen Aufschrei.
Jetzt, wo das mit der Corona-APP nicht funktioniert hat, versucht man was Neues.
Einfach mal so über 18 Millionen Euro raus gehauen, egal, ob das was bringt oder nicht.
Das ärgert mich schon extrem.
Komisch, von der APP hört man nichts mehr, hat sich wohl erledigt.
Lieber Herr Neumüller, zu sagen, die App würde nicht funktionieren ist aber inhaltlich nicht korrekt. Wie gut die App wirkt, hängt nun einmal unmittelbar mit der Bereitschaft der Bürger zusammen, die App aktiv zu nutzen. Da ist noch viel Luft nach oben. Im Übrigen gibt es laufend Updates und Aktualisierungen. Zuletzt wurde die App um die Funktion eines Kontakttagebuchs ergänzt…
Das ist doch lediglich „Stammtischgeschwätz“! Wie soll das umsetzbar sein und Bewegungsdaten auslesen geht doch nicht einfach so. Der gute Mann wollte auch mal mit stolz geschwollenem Kamm in der Zeitung stehen. Das ist nicht ernst zu nehmen (…)
Und wer informiert die Bürger zuverlässig und verbindlich über die Zahlen?
Wer keinen PC hat und die Wasserburger Stimme nicht lesen kann,
liest vielleicht die Wasserburger Zeitung. Dort sind für die Stadt Rosenheim heute noch Zahlen unter 200 veröffentlicht.
Macht man sich strafbar, wenn man sich auf die Daten aus der Zeitung beruft?
@unfassbar
Das ist nur eine Sache, die um das dauerkreisende Thema Corona unter den Tisch fällt. Ich will hier keinesfalls das Virus verharmlosen, aber was sollen wir noch alles einfach so hinnehmen, ohne hinterfragen zu dürfen?
Ich finde, das dürfen wir uns nicht gefallen lassen, wenn es denn tatsächlich so kommen sollte.
Das ginge einfach zu weit.
Für die Italiener ist das seit Monaten ganz normal, dass sie, je nach Inzidenz, aus einer bestimmten Zone nicht raus dürfen und niemand schreit. Viele Italiener haben Familienmitglieder, die an Corona gestorben sind.
Aber bitte geht weiterhin alle brav weiterhin arbeiten, da steckt man sich schließlich nicht an!
Was schlägst du alternativ vor? Einfach nicht arbeiten gehen?
Da freut sich der AG bestimmt: „Ich komm jetzt wegen Corona nicht mehr in die Arbeit“ – da kannste dann nen Tag später gleich ins Jobcenter gehen.
Da kannst Du nicht hingehen, die haben zu für den Parteiverkehr!
… ich meinte nicht die 15km-Regel, sondern das Auslesen der Bewegungsprofile.
Und wie ist das andersherum? Ich meine, darf man ohne Einschränkung in ein 200-Inzidenz-Gebiet denn fahren, wenn das eigene drunter liegt?
Danke für die Antwort …
Anm. d. Red.:
Die 15-Kilometer-Regel gilt für Leute, die in einem Ort mit einer Corona-Inzidenz über 200 wohnen.
Wenn nun der eigene Wohnort unter 200 liegt, gilt die Regel NICHT und man kann Ausflüge machen – auch in Gebiete mit einer Inzidenz über 200.
ACHTUNG: Allerdings können die Kreisverwaltungsbehörden touristische Tagesausflüge ganz untersagen. Dann ist es auch nicht relevant, aus welcher Inzidenz-Zone man gerade kommt. So geschehen aktuell in Niederbayern …
Ich finde auch, dass das auslesen der Bewegungsprofile echt zu weit geht… ich kann mir schon vorstellen, dass es möglich ist… habe mir letztens erst gedacht, was Google alles über mich weiss, wann ich wo war, wieviel km ich mit dem Auto, Fahrrad und zu Fuß war… Eigentlich erschreckend… Dann werde ich meinen Standort abschalten… Nicht, weil ich mich nicht an die Regeln halte, sondern weil ich mich unwohl fühlen würde so überwacht zu werden… Den Standort abgeschaltet habe ich bisher nicht, da sonst die Corona App nicht funktioniert…
Da muss jetzt niemand ein Fass aufmachen. Die Reaktionen aus Politik und Gesellschaft waren/sind eindeutig. Quer durch die Parteienlandschaft erfährt der Mann einhellige Zurückweisung! Orwell bleibt schön wo er ist. Den Umgang mit der globalen Datenkrake hat zum Glück ein jeder selbst in der Hand.