Medizinische OP-Masken werden in Bayern NICHT zur Alternative - Neue Regel aber für Kirche und Pflegeheim


An der FFP2-Tragepflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr – seit dem vergangenen Montag gültig – wird in Bayern nicht gerüttelt: Das heißt, von den medizinischen OP-Masken war heute Mittag nach der Kabinettssitzung überhaupt nicht die Rede, so wie sie gestern beim Corona-Gipfel mit der Kanzlerin bundesweit als Alternative zur FFP2 erlaubt wurden (wir berichteten). Dafür gibt’s in Bayern nun Ergänzungen der Trage-Pflicht: Zum einen müssen alle Besucher in Gottesdiensten nun zudem ab sofort eine FFP2-Maske tragen – zum anderen auch das Personal in allen Alten- und Pflegeheimen …


… sowie in Behindertenwohnheimen. Dort galt die FFP2-Maskenpflicht bisher nur für Besucher.