Am Rathaus Haag werden (wie berichtet) FFP2-Masken an Einwohner von Haag verteilt, für die folgende Voraussetzungen gelten:
- Pflegende Angehörige (Hauptpflegeperson)
Bezug von:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nachdem SGB II,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Kriegsopferfürsorge (KOF)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Die Berechtigung ist durch Vorlage eines entsprechenden Bescheides oder Schreibens der Pflegekasse (bitte mitbringen) nachzuweisen.
Die Abgabe erfolgt jeweils
Montag bis Freitag: von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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