Räumen und Streuen von Straßen und Gehwegen: Die wichtigsten Infos kurz zusammengefasst
Wasserburg liegt unter einer dicken Schneeschicht. Schnee- und Eisglätte können für Fußgänger erhebliche Gefahren mit sich bringen. Deshalb erinnert die Stadt nochmals an die Räum- und Streupflicht der Anlieger. Dieses besteht für alle an private Grundstücke angrenzenden Bürgersteige. Fehlt ein Gehweg, so ist ein ein Meter breiter Streifen als Fußweg am Fahrbahnrand zu räumen und zu streuen, heißt es aus dem Wasserburger Rathaus.
Die Anlieger haben diese Flächen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr zu räumen und bei Glätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt, nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen.
Nur bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder starken Steigungen, ist Streuen von Tausalz zulässig. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Die geräumtem Schnee- und Eisreste sind neben Geh- und Fahrbahnen so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind dabei freizuhalten.
Nicht selten sei zu beobachten, dass Anlieger das Räumgut einfach auf die Fahrbahn schieben. Dies sei selbstverständlich nicht zulässig und kann den Verkehr erheblich gefährden.
Als Anlieger gilt im Wesentlichen der Grundstücks- oder Wohnungseigentümer oder der Erbbauberechtigte. In vielen Fällen hat der Eigentümer dem Mieter die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag übertragen. Ist man selbst verhindert, ist eine andere Person mit dem Räumen und Streuen zu beauftragen.
Die Räum- und Streupflicht sollte wegen der damit verbundenen Haftung bei Unfällen ernst genommen werden. Gleichgültigkeit kann bei Wegeunfällen teuer zu stehen kommen. Zwar kann eine Haftpflichtversicherung den finanziellen Schaden gegebenenfalls absichern, doch der Unfall und die Unfallfolgen bleiben.
Ist ja schön, dass die Hauseigentümer dafür Sorge tragen müssen, aber ehrlich gesagt finde ich es schon eine Zumutung, dass auf den Parkplätzen (hier als Beispiel der Platz unter der Rampe) keinerlei Maßnahmen von Seiten der Stadt zur Unfallverhütung getroffen werden.
Hauptsache der Badriaparkplatz wird jeden Tag komplett.geräumt…alles zu.
Hauseigentümer müssen Räumen ? Die Stadt Wasserburg räumt an vielen Stellen schlecht oder gar nicht.
Gehweg Steinmühlweg unter Opel Weber keiner zuständig…Baustelle Steinmühlweg DECKER hier wird Gehsteig mit Gittern verbaut..nicht geräumt, aber Generalbauer dürfen ja alles. Man muss auf der Strasse gehen, die auch nicht geräumt oder gestreut wurde…Hauptsache bei den privaten modern.
Danke liebe Stadt
Hier soll sich, denke ich, keiner angegriffen fühlen, sondern der Beitrag sagt nur aus, dass die Gesetzeslage so ist, dass man leider aufpassen muss, um nicht in Schwierigkeiten zu kommen. Die Erinnerung soll auch Unfälle vermeiden, die für alle Seiten schlimm ausgehen können. Davor soll doch nur bewahrt werden. Ich denke, jeder, auch die Stadt tut sein bzw. ihr Möglichstes, auch wenn es nicht immer leicht ist. Bei Problemen wendet Euch einfach an die Stadt Wasserburg im Rathaus. Es lässt sich doch mit allen im Guten reden und auf Verbesserungen hinweisen. Der Ton macht die Musik.
Gut daß wir keine anderen Probleme haben als wo geräumt oder nicht geräumt ist.
Mein Urteil uns geht es prima!
Na, ja, spätestens wenn Sie ins Rutschen geraten und auf den Hintern plumpsen, wird es Sie vielleicht auch interessieren.
Es räumen auch einige Stadträte nicht! Das ist allgemein bekannt, aber es wird nix unternommen.
Wie bitte soll ich das machen?
Ich räume um 6 Uhr früh, muss dann um
7 Uhr in der Arbeit sein. Komme dann um 17 Uhr nach Hause und in der Zwischenzeit?
Gleich und gleicher…
Morgens um halb sechs. Schnee geräumt damit niemand auf die Nase fällt, alles sauber. Dann kommt der Schneepflug, und ein wunderschöner Schneehaufen liegt mitten in der Einfahrt. Einen Meter weiter hätt es niemand gestört. Danke. Also wieder schaufeln, ich hab nur ein kleines Auto keinen SUV der über diesen Berg drüber kommt. Wo is des Hirn?
Und warum nicht Riesel…streuen ….ist wesentlich Umwelt vertraglicher✌…..
@CFlemisch: Sorry, aber steht in dem Artikel nicht was von Pflicht und Haftung.
Übrigens müsste ich mich schon wundern, dass ich sehen könnte, wie eine Gehwegseite der Färbergasse vom kleinen Bauhofträcker geräumt und mit Salz gestreut wurde, die andere nicht.
Nicht falsch verstehen, finde ich Super, aber warum so selektiv.