Mit einer sogenannten Neustart-Hilfe unterstützt die Bundesregierung Soloselbstständige wie Künstler. Sie seien von den bestehenden Einschränkungen häufig besonders schwer betroffen, könnten aber aufgrund geringer, betrieblicher Fixkosten nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen. Deshalb sollen sie nun für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni einen einmaligen Zuschuss von maximal 7.500 Euro. Voraussetzung ist, dass ihre wirtschaftliche Tätigkeit in dieser Zeit durch Corona Einbußen erlitten hat. Der Zuschuss werde nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Über den ‚bayerischen Wumms 2021‘ für Künstler haben wir bereits berichtet …
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