Soyener Gemeinderat hält an Satzung fest - Verwaltung holt weitere Infos ein - Der Weg des Gewerbegebiets Graben
Die jüngste Sitzung des Soyener Gemeinderates wurde vor allem anberaumt, um dem Antrag eines Gemeinderatsmitglieds mit einem Schreiben dreier Familien zu behandeln – alle jeweils interessiert am Erwerb von Grundstücksflächen im zukünftigen Gewerbegebiet Graben. Mit dem Ziel für ortansässige Betriebe, einen Gewerbegrund und damit eine Basis zum Fortbestand sowie einer betrieblichen Weiterentwicklung anbieten zu können, war das Soyener Vorhaben Gewerbegebiet Graben im Jahr 2014 gestartet worden. Konkret: Um eine mögliche Abwanderung dieser Firmen zu verhindern, Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen und letztendlich auch, um die Gemeinde Soyen in dieser Hinsicht weiterzuentwickeln …
Die zunächst notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes erforderte eine Zeitspanne von zwei Jahren und wurde im November 2016 genehmigt.
Während dieser Verfahrensphase wurde zeitlich parallel an der Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes gearbeitet, in den darauffolgenden Jahren beschäftigte sich der Gemeinderat regelmäßig mit Plananpassungen und -änderungen, verfahrensbedingt oder aufgrund von Einsprüchen beteiligter Behörden oder Träger öffentlicher Belange.
Im vergangenen Jahr – am 26. August 2020 – erhielt dann der Soyener Gemeinderat die gute Nachricht: Nach sechs Jahren Verfahrens- und Planungsarbeit tritt der Bebauungsplan Gewerbegebiet Graben I in Kraft.
Zwischenzeitlich haben nicht nur ortsansässige Firmen immer wieder ihr Interesse an einer Ansiedlung ihres Betriebes signalisiert.
Vorgesehen war und ist nun diese weitere Vorgehensweise:
Der Grundstücks-Verkaufspreis wird festgelegt – ebenso ein Kriterienkatalog zur Vergabe der Flächen.
Ein entsprechendes Ausschreibeverfahren wird veröffentlicht und durchgeführt.
Zeitgleich wird die Erschließung des Gebietes ausgeschrieben und vergeben.
Anschließend steht den Bauanträgen und der Umsetzung genehmigter Bauvorhaben nichts mehr im Wege.
Die Gemeinde Soyen freue sich nun über das zu erwartende Ergebnis, das von Rat und Verwaltung Durchhaltevermögen und Engagement abverlangt hat.
Der ganz oben im Bericht erwähnte Antrag – das Schreiben der drei Familien aus dem Kreis der am Erwerb einer gewerblichen Fläche Interessierten – bezog sich auf die Ausnahmeregelung des § 8 der Baunutzungsverordnung zur Errichtung von Betriebsleiter-Wohnungen:
Durch zusätzliche Vereinbarungen soll im Nachhinein zum genehmigten Bebauungsplan gewährleistet werden, dass uneingeschränkt Betriebsleiter-Wohnungen für ihre Betriebe möglich seien.
Der Bebauungsplan lässt gemäß der Baunutzungsverordnung für das Gewerbegebiet Folgendes zu:
„Ausnahmsweise können zugelassen werden: Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschafts-Personen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind …“
Eine Betriebsleiter-Wohnung stelle eine Ausnahme nach dieser gesetzlichen Vorgabe dar und sei demnach nicht regelmäßig zulässig.
Falls eine Betriebsleiter-Wohnung im Ausnahmefall beantragt werden sollte, müsse diese aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll sei und eine Betriebszuordnung müsse gegeben sein.
Eine ausnahmsweise Zulassung bedeutet, dass im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens über die Errichtung einer Betriebsleiter-Wohnung entschieden werden kann.
Die Gestaltung und Ausführung einer möglichen Betriebsleiter-Wohnung muss sich aus dem Betriebskonzept ergeben, das im Bewerbungsverfahren für Grundstücksvergabe und im Baugenehmigungsverfahren vorzulegen und zu prüfen ist.
Auf Einladung des Soyener Bürgermeisters Thomas Weber erläuterte das mit der Planung beauftragte Architektenbüro Baumann & Freunde aus Moosach bereits in der Februar-Sitzung – insbesondere auch für die im Gremium neu hinzugekommenen Räte – noch einmal diese Vorgaben des Bebauungsplanes, der in der Zeit von 2014 bis 2020 entwickelt worden war.
In gleicher Sitzung beschloss der Rat dann einstimmig, an der bestehenden Satzung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Graben I“ festzuhalten.
Gleiches wurde nun auf oben erwähnten Antrag noch einmal in der März-Sitzung diskutiert.
Ein weiteres Mal wurde die gesetzliche Lage und die Optionen im Rahmen des noch anstehenden Baugenehmigungsverfahren erläutert, erneut beschied der Rat, an der bestehenden Satzung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Graben I“ festzuhalten – beauftragte jedoch die Gemeindeverwaltung, weitere Informationen zu Betriebsleiterwohnungen in Gewerbegebieten einzuholen (zum Beispiel beim Bayerischen Gemeindetag), um Grundstücks-Interessenten genauere Angaben diesbezüglich erteilen zu können.
Hinterlassen Sie einen Kommentar