Weil der Inzidenzwert im Landkreis Rosenheim den maßgeblichen Wert von 100 überschritten hat, müssen die meisten Schülerinnen und Schüler in der kommenden Woche wieder in den Distanzunterricht zurückkehren (wir berichteten). Einzig in den Abschlussklassen kann Präsenzunterricht stattfinden, vorausgesetzt, der Mindestabstand von 1,5 Meter kann durchgehend und zuverlässig eingehalten werden, meldet das Landratsamt am Freitagnachmittag. Zudem müssen alle Einrichtungen zur Kinderbetreuung grundsätzlich geschlossen bleiben. Eine Notbetreuung ist aber möglich. Das Landratsamt Rosenheim hat heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die Inzidenzeinstufung am Freitag maßgeblich für den Schulunterricht und die Kinderbetreuung.
Zudem hat das Landratsamt in der Allgemeinverfügung eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Prien für die Schären im Bereich des Hafens festgesetzt. Diese Verpflichtung gilt bis einschließlich 18. April für den Zeitraum von 5 Uhr bis 22 Uhr. Es handelt sich allerdings nicht um eine FFP2-Maskenpflicht.
Die Maskenpflicht gilt als geeignete Schutzmaßnahme, um wegen der hohen Fallzahlen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Die Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite www.landkreis-rosenheim.de/amtsblatt/ nachgelesen werden. Die darin festgesetzten Maßnahmen treten um Mitternacht in Kraft.
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