Immer wieder entlarvt die Bundespolizei bei den Kontrollen im Landkreis zum Grenzraum zu Tirol vorgezeigte Corona-Testnachweise als Fälschungen! Das Fälschen dieser Nachweise ist kein „Kavaliersdelikt“, sondern eine Straftat. So bekamen etwa am gestrigen Dienstag ein Österreicher, am Montag ein Rumäne und wenige Tage zuvor ein Deutscher jeweils eine Strafanzeige wegen des Fälschens von Gesundheitszeugnissen.
Den Bundespolizisten entging in der Grenzkontrollstelle auf der A93 nahe Kiefersfelden nicht, dass der deutsche Pkw-Fahrer ein Papier aushändigte, das einem Testnachweis allenfalls ähnelte.
Ersten Ermittlungen zufolge ist die Bescheinigung des 50-jährigen Münchners einschließlich des aufgeführten Arztes frei erfunden.
Einen ursprünglich echten Covid-19-Testnachweis händigte ein rumänischer Lkw-Fahrer aus. Die Beamten erkannten an der Autobahn-Rastanlage Inntal Ost jedoch gleich, dass das Ausstellungsdatum überschrieben worden war.
Der 27-Jährige wird daher beschuldigt, sich das Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, eigenständig verlängert zu haben.
Bei der Kontrolle eines österreichischen Fahrzeugführers fiel den Beamten auf, dass es sich beim ausgehändigten negativen Testnachweis lediglich um die Kopie eines vermutlich echten Gesundheitszeugnisses handelt. Offenkundig hatte der 40-Jährige in der Namenszeile seine eigenen Personalien selbst eingetragen.
Der Österreicher musste auf Anordnung der Staatsanwaltschaft hin 200 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren hinterlegen. Anschließend wurde er von der Bundespolizei mangels Einreiseberechtigung abgewiesen. Mit einer Strafanzeige „im Gepäck“ musste er die Rückreise in seine Heimat antreten.
Auch der Rumäne hatte nach Abschluss aller erforderlichen polizeilichen Maßnahmen das Land wieder zu verlassen. Er wird voraussichtlich schon bald mit einem Strafverfahren rechnen müssen.
Dem Deutschen konnten die Bundespolizisten die Einreise in die Bundesrepublik nicht verwehren. Doch hatte der Mann erst einen Corona-Test in der Teststation an der Autobahnrastanlage zu absolvieren. Nach Vorlage des negativen Ergebnisses, das nunmehr auf einer echten Bescheinigung vermerkt war, durfte er seine Fahrt fortsetzen. Auf ihn dürfte wohl ebenso ein Verfahren wegen Fälschens von Gesundheitszeugnissen zukommen.
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