Gleich zweimal machte ein 46-Jähriger aus Belgien Bekanntschaft mit Schleierfahndern der Grenzpolizeiinspektion Raubling: Im Dezember 2019 hatte er den Beamten während einer Kontrolle an der A8 einen totalgefälschten belgischen Führerschein ausgehändigt. Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte den Mann anschließend rechtskräftig wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Anfang der Woche war der Mann erneut auf der A 8, diesmal als Beifahrer, unterwegs und wurde von Schleierfahndern in Raubling kontrolliert.
Dabei stellten die Polizisten fest, dass der 46-Jährige per Haftbefehl gesucht wurde. Er hatte seine Geldstrafe wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht bezahlt und musste nun zwischen Bezahlen oder Gefängnis wählen. Nachdem er den vierstelligen Eurobetrag sofort entrichtete, konnte er seine Reise nach Albanien fortsetzen.
Zudem fahndet die Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Betruges nach dem Mann und wurde über seinen Aufenthalt informiert.
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