Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Mühldorf gibt es seit der letzten Statusmeldung vom gestrigen Donnerstag 68 neue bestätigte Corona-Fälle. Die 7-Tage-Inzidenz steigt damit laut RKI auf 195,9. An den Schulen im Landkreis findet ab kommenden Montag Distanzunterricht statt.
Im Landkreis Mühldorf liegen damit insgesamt 5.484 bestätigte Fälle vor. Bislang wurden insgesamt 595 Fälle der britischen Virus-Mutation im Screening-Test sowie 1 Fall der südafrikanischen Virus-Mutation nachgewiesen, darüber hinaus gibt es 6 Verdachtsfälle auf die südafrikanische Variante. 4.948 Personen sind insgesamt wieder genesen. Derzeit gibt es im Landkreis Mühldorf a. Inn 399 aktive Fälle. Die Zahl der Verstorbenen, die mit dem Corona-Virus infiziert waren, beträgt 137.
Mit Stand sind insgesamt 19.729 Personen mindestens einmal geimpft, davon 5.805 in den Alten- und Pflegeheimen und 15.267 im Impfzentrum. 8.836 Personen haben bereits die 2. und damit abschließende Impfung erhalten.
Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden freitags anhand des aktuellen Inzidenzwertes die Regelungen für Schulen und Kitas für die darauffolgende Woche festgelegt. Daher gelten ab Montag, 12. April, für die gesamte Woche – also unabhängig vom weiteren Verlauf des 7-Tage-Inzidenzwerts – folgende Regelungen:
An den Schulen im Landkreis findet Distanzunterricht statt. Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 findet für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (wie bisher), der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und der Fachoberschulen (neu) und der Jahrgangsstufe 4 (neu) statt. Außerdem neu: Für diese Klassen gilt bei Präsenzunterricht eine Testpflicht mindestens zweimal pro Woche. Diese Testpflicht gilt ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal. Auch die Teilnahme an der Notbetreuung in Schulen ist – unabhängig von der Inzidenz – nach den Osterferien nur noch mit negativem Test möglich. Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird). Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus.
Zu den Abschlussklassen wie bisher gehören laut Kultusministerium:
· an Mittelschulen und Förderzentren die Jahrgangsstufen 9 und 10 sowie die Vorbereitungsklassen 2, mit Ausnahme der Förderzentren geistige Entwicklung
· an Förderzentren geistige Entwicklung die Jahrgangsstufe 12 (Abschlussklasse)
· an Mittelschulen die Deutschklassen der Jahrgangsstufe 9 einschließlich der jahrgangskombinierten Klassen mit Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 9
· an den Realschulen die Jahrgangsstufe 10
· an den 3-stufigen Abendrealschulen die Jahrgangsstufe 3 und an der 4-stufigen Abendrealschule die Jahrgangsstufe 4
· an den 3-stufigen und 4-stufigen Wirtschaftsschulen die Jahrgangsstufe 10 sowie an den 2-stufigen Wirtschaftsschulen die Jahrgangsstufe 11
· an Gymnasien die Jahrgangsstufe 12
· an den Abendgymnasien und den Kollegs die Jahrgangsstufe III
· an den Beruflichen Oberschulen die Jahrgangsstufen 12 und 13
· Abschluss-Jahrgangsstufen an allen sonstigen beruflichen Schulen, in welchen Schülerinnen und Schüler Abschlüsse (einschließlich Kammerprüfungen) erwerben
· die jeweils betroffenen Schülerinnen und Schüler an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken
· am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern und am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern jeweils die Abschlussjahrgänge sowie am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern auch die Vorabschlussjahrgänge.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind mit Ausnahme der Notbetreuung geschlossen. Die Öffnung der Schulen und Einrichtungen ist, laut der derzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, frühestens wieder ab der darauffolgenden Kalenderwoche möglich.
Die Entscheidung hierzu fällt anhand des Inzidenzwertes am kommenden Freitag, 16. April.
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