Am gestrigen Samstagnachmittag gab es am Max-Josefs-Platz in Rosenheim wieder Versammlungen. Wegen Missachtung der Maskenpflicht mussten vereinzelt Bußgeldverfahren von der Polizei eingeleitet werden, meldet diese am heutigen Sonntag. Im Rahmen der Feststellung der Identität einer 44-jährigen Teilnehmerin wurden Polizeibeamte beleidigt, gegen die Frau wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Einsatzbewältigung oblag der Rosenheimer Polizeiinspektion, unterstützt von der Bayerischen Bereitschaftspolizei sowie Beamte der umliegenden Dienststellen.
Die Polizei zieht insgesamt für alle ‚Versammlungslagen‘ gestern am Max-Josefs-Platz eine grundsätzlich positive Bilanz. Es sei zu keinen nennenswerten Störungen gekommen …
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzes besteht bei Versammlungen generelle Maskenpflicht.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Rosenheim verfügt bei Versammlungen zudem einen Abstand von zwei Metern der teilnehmenden Personen untereinander, die Teilnehmerzahl bei Versammlungen ist ergänzend auf 100 begrenzt.
Dabei gilt auch eine grundsätzliche Maskenpflicht im gesamten Bereich des Max-Josefs-Platz (Fußgängerzone), basierend auf der Rosenheimer Allgemeinverfügung, unabhängig von Versammlungen.
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