Projekt Modellregionen gecancelt: Neues Bundesgesetz sieht keine Grundlage für entsprechende Versuche


Die in Bayern vor kurzem noch geplanten, acht bayerischen Modellregionen (wir berichteten – auch die Stadt Rosenheim hatte sich beworben), in denen Lockerungen in Verbindung mit einem konsequenten Testregime nach dem einst Tübinger Vorbild erprobt werden sollten, kommen nicht: Die Passage in der Corona-Verordnung zu befristeten Pilotversuchen wurde ersatzlos gestrichen. Denn das Bundesgesetz sehe keine Grundlage für entsprechende Versuche, somit seien diese nicht mehr zulässig, heißt es in der Begründung des bayerischen Gesundheitsministeriums.
Modellregion sollten Gebiete werden mit einer Corona-Inzidenz zwischen 100 und 150 Fällen.