Freiwillig möglich für den Antrag auf Arbeitslosengeld II - Arbeits-Agentur: Schutz der persönlichen Daten garantiert
Viele Kundinnen und Kunden der beiden Rosenheimer Jobcenter konnten während der Corona-Pandemie nur online oder telefonisch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. In diesen Fällen ist eine eindeutige Identitätsfeststellung der Antragstellenden nicht möglich. Diese muss aber zwingend nachträglich erfolgen. Dafür steht ab sofort bis zum 15. Juni 2021 das freiwillige Online-Verfahren „Selfie-Ident“ zur Verfügung, meldet die Bundesagentur für Arbeit am heutigen Freitag.
Wenn ein Kunde erstmalig einen Antrag bei einem der Rosenheimer Jobcenter stellt, erfolgt grundsätzlich eine Prüfung der Identität. Die Prüfung ist anhand geeigneter Nachweise (in der Regel Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung) vorzunehmen und soll Leistungsmissbrauch vermeiden. Da die Identitätsprüfung grundsätzlich online erfolgt, können persönliche Vorsprachen reduziert werden.
Deshalb bieten die Jobcenter Landkreis und Stadt Rosenheim zunächst befristet bis zum 15. Juni 2021 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ an. Damit kann die notwendige Identitätsprüfung ohne persönliches Erscheinen über ein Handy oder Tablet sowie Internetzugang erfolgen.
Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig.
Die Nichtnutzung hat keine Auswirkungen auf die Ansprüche und Rechte der oder des Betroffenen. Sollten sich Kundinnen und Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie einen Brief von ihrem Jobcenter, mit dem sie sich auf herkömmliche Art identifizieren können. Sie werden dann zu einem Termin eingeladen, sobald die pandemische Lage es zulässt.
Alle Kundinnen und Kunden, die das Selfie-Ident-Verfahren nutzen können, bekommen ein Schreiben von ihrem Jobcenter.
Wichtig! Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen bis zum 17. Mai 2021 ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst dann aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.
Technische Unterstützung bekommen alle vom Support Service Center der Bundesagentur für Arbeit über die gebührenfreie Servicerufnummer 0800 4 5555 01.
Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA:
„Das Selfie-Ident-Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.“
Für die Online-Identifizierung braucht man drei Dinge:
Erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder elektronischer Reisepass mit Chip).
Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben oder durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhält man weitere Informationen zum Verfahren.
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