Die Rosenheimer Bundespolizei hat in den vergangenen Tagen auf der A93 im Landkreis mehrere Personen in Gewahrsam genommen, die von Justizbehörden gesucht wurden. Einige von ihnen haben in der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden ihren Geldbeutel leeren müssen. Für einen Slowaken und einen Moldauer hingegen endete die Reise im Gefängnis.
Auf der Inntalautobahn überprüften die Bundespolizisten die Personalien eines moldauischen Staatsangehörigen. Bei ihrer Recherche im Polizeicomputer stießen die Beamten auf eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Landshut.
Wegen Urkundenfälschung hatte der 34-Jährige Justizschulden in vierstelliger Höhe. Da er die festgesetzte Summe von rund 1.100 Euro nicht zahlen konnte, musste er in Traunstein ersatzweise einen 69-tägigen Haftaufenthalt antreten.
In der Justizvollzugsanstalt Traunstein fand sich auch ein Slowake wieder. Er war im vergangenen Sommer am Amtsgericht Deggendorf wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Obwohl der 43-Jährige alles versuchte, den Betrag von 550 Euro bei Verwandten aufzutreiben, musste er schließlich doch die zehntägige Ersatzfreiheitsstrafe in Kauf nehmen.
Den Gang ins Gefängnis verhindern konnte stattdessen ein 39-jähriger Landsmann. Laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Kempten war er wegen Körperverletzung verurteilt worden. Die verhängte Geldstrafe von rund 1.100 Euro hatte der slowakische Staatsangehörige allerdings bisher nicht bezahlt. Das holte er nun nach und konnte seine Reise fortsetzen.
Wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz musste ein 47-jähriger Bulgare rund 1.000 Euro zahlen. Ein 27 Jahre alter Österreicher hatte nach einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis Justizschulden in Höhe von 550 Euro. 370 Euro musste eine Bulgarin laut Strafbefehl der Dresdner Staatsanwaltschaft aufbringen. Alle drei entrichteten die geforderten Beträge vor Ort und durften anschließend die Weiterreise antreten.
Frage, wenn die Haftstrafe abgesessen ist, sind dann seine Schulden erlassen?
„Ersatzfreiheitsstrafe“ – diese Freiheitsstrafe ersetzt die Strafzahlung, ja. Gibts übrigens auch für das Verweigern von Zeugenaussagen und ähnlichen „Vergehen“.
Aber wie du im Artikel lesen kannst, treten die Wenigsten diese Gefängnisstrafe allzu gern an und versuchen das Geld aufzutreiben.