Kliniken bedürfen eines besonderen Schutzes: Die Corona-Regeln für Krankenhäuser wurden im Landkreis heute bis zum 27. Juni verlängert

Weiterhin ist es notwendig, dass Besucher der Kliniken im Landkreis zum Eigenschutz und Schutz von Patienten und Mitarbeitern während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske tragen. Die Besucher und Patienten der RoMed Kliniken werden gebeten, eine eigene, neuwertige FFP2-Maske mitzubringen – Notfälle sind natürlich ausgenommen. Zudem gilt für alle die 3-G-Regel – siehe weiter unten im Bericht. Das Landratsamt hat am heutigen Mittwoch eine entsprechende Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Coronavirus in Bezug auf die Besuchsregelung für Krankenhäuser bis zum 27. Juni verlängert und im Amtsblatt veröffentlicht …

Im Falle einer Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung durch das Bayerische Staatsministerium
für Gesundheit und Pflege gilt diese Allgemeinverfügung weiter fort. Im Falle unterschiedlicher Regelungen sei die jeweils Strengere heranzuziehen.

Begründung laut Behörde im Wortlaut heute:

Den mit oben genannten Allgemeinverfügungen erlassenen Schutzmaßnahmen kommt nach fachlicher Ansicht des Staatlichen
Gesundheitsamtes Rosenheim unverändert hohe fachliche Bedeutung zu.

Zwar sind bundesweit und regional deutliche Anzeichen einer Entspannung der Infektionslage erkennbar, dennoch bleibt die Belastungssituation in den Kliniken nach wie vor angespannt.

Die Krankenhäuser bedürfen daher weiterhin eines besonderen Schutzes.
Hinzu kommt, dass nicht auszuschließen ist, dass die inzwischen auch in Bayern auftretenden Virusvarianten wie die britische, südafrikanische, brasilianische und indische Variante – neue Namen Alpha, Beta, Gamma, Delta – des Virus SARS-CoV-2 zu einer erneuten Beschleunigung der Ausbreitung im Landkreis Rosenheim führen.
Die Schutzmaßnahmen sind daher auch weiterhin geeignet, erforderlich und angemessen, um der Ausbreitung der neuartigen
Viruserkrankung effektiv entgegenzuwirken.

Als Beispiel die RoMed Klinik Wasserburg – Besuchsregelung und Testungen

Weiterhin ist es notwendig, dass Besucher der RoMed Kliniken zum Eigenschutz und Schutz von Patienten und Mitarbeitern während des gesamten Aufenthaltes im Klinikum eine FFP2-Maske tragen.

Die Besucher und Patienten der RoMed Kliniken werden gebeten, eine eigene, neuwertige FFP2-Maske mitzubringen – Notfälle sind natürlich ausgenommen.

Bitte beachten Sie außerdem:

  • Soweit Sie Krankheitssymptome wie z.B. Fieber und Atemwegserkrankungen haben, dürfen Sie das Haus nicht betreten. Ebenso sind Personen ausgeschlossen, die unter Quarantäne stehen oder in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer mit SARSCoV-2 infizierten Person hatten.
  • Der Zutritt zur Klinik ist nur über den Haupteingang gestattet.
  • Für die Dauer des stationären Aufenthaltes wird eine Besuchsperson pro Patient festgelegt. Diese wird namentlich mit Kontaktdaten erfasst. Die Besuchsdauer pro Tag beträgt eine Stunde.
  • Besucher mit Besuchsschein müssen zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    Negativer Corona-Test:
    PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

    Negative Antigentestung:
    Darf nicht älter als 24 Stunden sein – muss von medizinischem Personal oder Apothekenpersonal durchgeführt und bestätigt werden.

    Vollständig geimpft:
    15 Tage nach der 2. Impfung oder durchgemachte Infektion plus eine Impfung (Nachweis über Impfpass oder Impfbescheinigung).

    Genesen:
    Erkrankung liegt mind. 28 Tage und max. 6 Monate zurück (Nachweis über positiven PCR-Test).

    In Ausnahmefällen kann in Absprache mit der jeweiligen Station ein Antigen-Selbsttest, der bei BfArM gelistet ist (bitte hier überprüfen), für den Besuch zugelassen werden.

  • In den Patientenzimmern dürfen sich zeitgleich insgesamt maximal zwei Besucher aufhalten.
  • Der Abstand von mindestens 1,5 m ist unbedingt einzuhalten.
  • Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Klinik vornehmen.
  • Unbedingt die Hust- und Niesetikette (Armbeuge) einhalten.

Ausnahmen können gemacht werden für

  • schwerstkranke Patienten
  • hochbetagte Patienten mit Demenz
  • Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen die auf den Angehörigenkontakt angewiesen sind (Depressionen, Angststörungen, …)
  • soziale Indikation in Ausnahmefällen

Geltende Sonderregelungen für die Kinderklinik, Geburtshilfe, Intensiv und Palliativ bleiben erhalten.

Für die Versorgung mit persönlichen Utensilien können diese von 7 bis 18 Uhr werktags und von 9 bis 15 Uhr am Wochenende an der Eingangspforte abgegeben werden. Der Transportdienst bringt diese dann auf die Station zum Patienten. Bitte beachten Sie dabei:

  • Nach diesen Zeiten besteht kein Anspruch darauf, dass der Transport noch am gleichen Tag erfolgt.
  • Bitte sehen Sie grundsätzlich von der Abgabe zubereiteter Speisen ab, da ein zeitnaher Transport auch innerhalb der o.g. Zeiten nicht garantiert werden kann.
  • Topfpflanzen mit Erde sind in Patientenzimmern nicht erlaubt.

Die RoMed-Kliniken bitten um Verständnis für die Regelungen und um Geduld, wenn es zu Wartezeiten kommt.