Ein 48-Jähriger rast mit seinem Bike durch Rosenheim auf die Autobahn, die Polizei hinterher - Anzeige wegen eines verbotswidrigen Kraftfahrzeug-Rennens
Der Polizei fiel am gestrigen Abend in Roenheim in der Kufsteiner Straße ein Motorradfahrer auf, der mit seiner Maschine mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in Richtung stadtauswärts fuhr. Die Beamten nahmen mit ihrem Streifenwagen die Verfolgung auf – bei erlaubten 50 km/h fuhr dabei der Motorradfahrer mit rund 100 km/h. Die Polizei also hinterher …
Weiter dann auf der B15 in Richtung Autobahn – auch hier habe die Geschwindigkeit des Bikers bei weit über 100 km/h gelegen, sagen die Polizisten heute.
An der Anschlussstelle zur Autobahn gab der Fahrer erneut „Gas“ und fuhr in die Autobahn ein. Die Geschwindigkeit in diesem Streckenabschnitt Richtung Salzburg ist auf 120 km/h begrenzt. Die Beamten rasten mit dem Polizeiauto mit rund 160 km/h dem Motorrad hinterher, konnten ihn aber nicht mehr einholen und brachen die Nachfahrt deshalb ab.
Kurze Zeit später sei aber beobachtet worden, dass das Motorrad die Autobahn in Rohrdorf verlassen habe und jetzt war sie möglich – die Anhaltung des 48-jährigen Mannes aus Rosenheim zur Verkehrskontrolle.
Die Polizei ermittelt nun gegen ihn wegen eines verbotswidrigen Kraftfahrzeug-Rennens.
Zeugen oder andere Verkehrsteilnehmer, die Beobachtungen gemacht haben oder gefährdet wurden, werden gebeten, sich mit der Polizei Rosenheim unter der Telefonnummer 08031/200-2200 in Verbindung zu setzen.
„Rund 100 km/h“ „Weit über 100 km/h“… subjektive Eindrücke und kein verwertbares Messergebnis.
Fest steht nur, dass unsere Freunde und Helfer mit 160 km/h die erlaubte Geschwindigkeit bei Weitem überschritten haben.
So wird sich kein grossartiger Ermittlungserfolg aus einer simplen Ordnungswidrigkeit generieren lassen.
Abgesehen davon, dass es unverantwortlich ist, wegen jeder Kleinigkeit eine Verfolgungsjagd mit möglicherweise fatalem Ausgang zu provozieren.
Bei solch einem Kommentar bleibt einem wirklich die Spucke weg: Ein Motorradfahrer rast mit weit überhöhter Geschwindigkeit über Stadt und Land und Sie bezeichnen das als simple Ordnungswidrigkeit und Kleinigkeit. Ich würde das eher als Gefährdung im Straßenverkehr bezeichnen und ich hoffe sehr, dass solche Verkehrsteilnehmer dauerhaft aus dem Verkehr gezogen werden. Und wenn Sie ebenfalls solch ein Verhalten an den Tag legen, würde ich mir das für Sie auch wünschen. Für solch ein Rowdytum ist kein Platz auf der Straße. Begeben Sie sich für solche Rennfahrten auf eine Rennstrecke. Dafür sind die da.
Bleiben Sie doch bei den Fakten: zwei Streifenpolizisten haben die Geschwindigkeit eines Motorradfahrers geschätzt, zunächst auf der Kufsteiner Strasse.
Ausserorts in Richtung Autobahn sind 80 km/h erlaubt, selbst mit (gemessenen)108 km/h ist noch kein Punkt fällig, das rechtfertigt doch den Begriff „Kleinigkeit“. Auch unser Verkehrsminister war gegen eine Verschärfung dieser Regelungen.
Sie bezeichnen das als Gefährdung im Strassenverkehr, in welcher Welt leben Sie denn?
Uiuiui, auf Fakten pochen und dann selbst nicht dran halten: Oben steht, dass bei erlaubten 50km/h (=innerorts) 100km/h geschätzt wurden, d.h. selbst mit Schätzungenauigkeit und Toleranz ist man immer noch beim Fahrverbot und 30km/h innerorts zu schnell. Wo ist denn das eine Kleinigkeit? In welcher Welt leben SIE denn?
Wo ich lebe? In einem Rechtsstaat, in dem Schätzungen keine Beweiskraft haben.