Nach Notartermin: Hauseigentümer stellt fest, dass Teil der Straße ihm gehört
Was muss man wohl tun, um in der Altstadt einen Parkplatz direkt vor seinem eigenen Haus zu bekommen? Diese Frage stellen sich seit einigen Tagen Passanten und Autofahrer, die über die ganz frisch aufgezeichnete Parkfläche in der Bäckerzeile überrascht sind – in einem Bereich, in dem es sonst keinerlei Stellplätze gibt. Des Rätsels Lösung hat das städtische Bauamt parat:
„Die Eigentümer des Hauses hatten kürzlich familienintern einen Notartermin. Der Notar hat nach Durchsicht des für eine Beurkundung erforderlichen Lageplanes festgestellt, dass die jetzt abgegrenzte Fläche noch zum Hausgrundstück gehört. Das ist historisch so begründet. Vielleicht, weil dort mal eine Schmiede war. Jedenfalls haben nicht einmal die Hauseigentümer gewusst, dass ihnen ein Teil der Straße gehört. Nachdem die Fläche auch von der straßenrechtlichen Widmung nicht erfasst ist, hat man versucht, die Sache pragmatisch zu lösen. Letztlich hat dies zu der Markierung geführt“, heißt es aus dem Bauamt. Was ein Blick in alte Lagepläne manchmal alles offenbart und ermöglicht …
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