Derzeit gilt noch ein Alz-Befahrungsverbot - Appell der Polizei und verstärkte Kontrollen
Auch aus dem Altlandkreis kommend ist sie ein beliebtes Ziel: Die Alz bei Truchtlaching. Die Polizei möchte aus gegebenem Anlass nochmals eindrücklich darauf hinweisen, sich VOR dem Befahren von Gewässern über die dort geltenden Vorschriften zu informieren.
Und sie bittet auch die ab der nächsten Woche – Donnerstag, 1. Juli – eintreffenden Alz-Touristen zu gegenseitiger Rücksichtnahme und ordnungsgemäßem Verhalten. Um weitere Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen zu vermeiden und die Alzfahrt weiterhin als ein schönes Touristenziel beibehalten zu können …
Gestern jedenfalls musste gegen 16.15 Uhr ein Stand-Up-Paddler am Parkplatz der Kirche in Truchtlaching kontrolliert und über das derzeit noch geltende Alz-Befahrungsverbot – bis einschließlich 30. Juni jeden Jahres – aufgeklärt werden.
Zudem ergaben sich Hinweise darauf, dass der SuP-Fahrer von Truchtlaching her kommend in Richtung Seebruck gefahren und hierbei in das Naturschutzgebiet am Bifuß eingefahren war. Eine Anzeige folgt …
Sowohl das Befahren der Alz vor dem 1. Juli, als auch das Befahren des Naturschutzgebietes beim Bifuß stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden seitens des Landratsamtes Traunstein mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR geahndet.
In den kommenden Wochen wird die Polizei verstärkt ein Auge auf die Bereiche in und um Seebruck, Truchtlaching und Altenmarkt haben, sagen die Beamten.
Karte: Gemeinde Seeon-Seebruck
Es wird einem auch alles genommen, kein wunder das jeder die regeln bricht. Und was macht es für einen unterschied ob ich am 21.6 30.6 1.7 oder 22.7 fahre
Das Fahrverbot auf der Alz gilt deshalb bis zum 30.6. jedes Jahres, weil sich in diesem Gebiet unzählige, teils sehr seltene Wasservögel zur Brut einfinden und die Jungvögel bis Ende Juni flügge sind.
Während der Brutzeit können Störungen durch den Menschen zum Verlassen des Nests durch die Altvögel führen und so die Brut vernichten.
Erst mal informieren und dann schimpfen.
Viel Spaß auf der Alz ab Juli.
… diese Regelung an der Alz besteht seit Jahrzehnten.
Früher war es noch ein ruhiges und von den Anwohnern ein gern gesehenes und geduldetes Abenteuer, die Alz zu befahren.
Heutzutage tummeln sich besonders an sonnigen Wochenenden und in der Ferienzeit täglich hunderte Schlauchboote mit zum Teil erheblich betrunkenen, grölenden Zeitgenossen darauf.
Als Ergebnis liegen tausende Bierflaschen auf dem Grund.
Barfuß durchs Wasser zu gehen, ist extrem leichtsinnig und sehr gefährlich geworden.
Nirgendwo ist es mehr gestattet, anzulanden und zu verweilen, es wird sofort mit der Polizei gedroht und zu Recht drohen Ignoranten horrende Strafen.
@ bürokratischer schmarn .. Es sind genau diese Leute, die Regeln ignorieren und damit wunderbare Paradise damit zerstören.
Der Unterschied besteht darin, ob ein besonders schützenswertes Gebiet auch geschützt wird oder nicht. Der Nächste möchte eine Woche früher fahren, der Übernächste 2 Wochen früher und so weiter und so weiter. Dann braucht es bald kein Verbot mehr, weil ja diejenigen die so sehr eingeschränkt sind bereits in Ihrer Unachtsamkeit alles zerstört haben. Denn der Mensch der denkt dass er alles beherrscht, beherrscht sich am wenigsten selbst.
@ bürokratischer schmarn :
Es geht hier um die Natur und um brütende Vögel, die vor nicht nachdenkenden Zeitgenossen geschützt werden müssen …
Und die vögel halten sich an den 1.7. ??? ?
Man könnte ihnen ja auch einen Kalender besorgen.
Ich würde mir wünschen, daß sich jeder Kommentator vor dem Schreiben umfassend informiert, bevor er so viel Unwissenheit preisgibt.