Ministerin Kaniber heute: „Stellen Förderung von Kunststoff-Produkten konsequent ein" - Appell: Alternativen für Wuchshüllen nutzen
Unser Foto zeigt einen Spitzahorn in einer Kunststoff-Wuchshülle. In Bayerns Wäldern wird es künftig keine staatliche Förderung für diese kunststoff-basierten Produkte mehr geben. Das hat Staatsministerin Michaela Kaniber heute in München erklärt: „Bayerns Wälder sind unsere grüne Lunge und das naturbelassenste Drittel Bayerns. Damit dort künftig weniger Plastik landet, stellen wir die Förderung von Kunststoff-Produkten konsequent ein“.
Die Förderrichtlinie für den Privat- und Körperschaftswald wurde der Ministerin zufolge bereits entsprechend ergänzt. „Dieser Schritt ist auch möglich, denn für Wuchshüllen und andere im Wald eingesetzte Produkte gibt es mittlerweile ausreichend Alternativen aus Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen“, so die Ministerin.
Wuchshilfen und andere Forstprodukte unterstützen die jungen Bäumchen in der sensiblen Anwuchs-Phase und verbessern so den Erfolg der Aufforstungen. Diese sind zunehmend notwendig, weil die bayerischen Wälder aufgrund des Klimawandels zum Teil stark geschädigt sind. Für die bekannten Kunststoff-Wuchshüllen wird es einen stufenweisen Ausstieg geben.
Im Jahr 2022 sind je Förderantrag nur noch maximal 200 Stück förderfähig, ab dem 1. Januar 2023 endet die Förderung ganz. „Damit haben alle Beteiligten noch etwas Zeit, sich in der Produktentwicklung und Bevorratung alternativer Produkte auf dieses nachhaltige Vorgehen einzustellen“, sagte Ministerin Kaniber.
Bei staatlich geförderten Projekten zur Walderschließung – etwa Forstwegen oder Lagerplätzen – ist bereits seit Anfang des Jahres der Einsatz von mineralischen Baustoffen ausgeschlossen, die Reste an Kunststoffen und anderen Fremdstoffen enthalten können.
„Ich bin überzeugt, dass wir mit dem klaren Förderausschluss von Kunststoffen den richtigen Impuls setzen. Davon werden nicht nur unsere Wälder profitieren, sondern alle Bürgerinnen und Bürgern“, so Kaniber.
Von den Neuerungen nicht berührt ist die rechtlich zulässige Verwendung von kunststoff-basierten Produkten ohne staatliche Förderung.
Mehr Informationen zur forstlichen Förderung in Bayern gibt es unter
www.waldbesitzer-portal.bayern.de/foerderung
Foto: Ministerium / Klaus Schreiber
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