Gesundheitsamt informiert zur Belehrung: Teilnahme online und nur gegen Vorkasse
Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim bietet ab dem Donnerstag, 22. Juli, Belehrungen – nach § 43 Infektionsschutzgesetz – nun online an.
Die Online-Belehrung findet jeden Donnerstag um 10 Uhr statt. Aufgrund der Corona-Pandemie werden diese Belehrungen bis auf Weiteres nicht in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes ausgerichtet.
Die Anmeldung zur Online-Belehrung erfolgt über den folgenden Link: https://ro.onlinebs.de/ro/
Interessierte melden sich dort mit ihrer gültigen Anschrift (Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) an. Das Gesundheitszeugnis wird nach erfolgreicher Teilnahme per Post zugesandt.
Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
- eine gültige E-Mail-Adresse und Anschrift (zwingend erforderlich)
- eine Webcam mit Ton und Bild (empfohlen wird die Teilnahme an der Videokonferenz mit einem Laptop/PC)
- ein Webex-fähiger Internetbrowser (z.B. Microsoft Edge)
- ein gültiger Personalausweis/Reisepass
Eine Kurzanleitung für die Teilnahme an einem Webex-Meeting finden interessierte Bürgerinnen und Bürger unter dem folgenden Link:
https://help.webex.com/de-de/n62wi3c/Get-Started-with-Cisco-Webex-Meetings-for-Attendees#id_138101
Die Gebühr im Umfang von 14 Euro soll spätestens fünf Werktage vor der Belehrung auf das folgende Konto überwiesen werden:
Sparkasse-Rosenheim-Bad Aibling
Empfänger: Landratsamt Rosenheim, Staatliches Gesundheitsamt
IBAN: DE 71 7115 0000 0000 0220 12
BIC: BYLADEM1ROS
Verwendungszweck: BELEHRUNG, Tag der Belehrung, Name, Vorname, Geburtsdatum
Eine Teilnahme erfolgt nur gegen Vorkasse.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können an der Online-Schulung nur teilnehmen, sofern alle oben genannten Kriterien erfüllt sind.
Hinterlassen Sie einen Kommentar