Gericht im Freistaat: Keine automatische Maskenpflicht für Bedienungen im Freien - Landkreis heute bei einer Siebener-Inzidenz
Bedienungen müssen im Freien nicht automatisch eine Maske tragen. Stattdessen komme es auf das individuelle Hygienekonzept des Wirts und letztendlich auf Einzel-Entscheidungen der Behörden vor Ort an.
Das ergab sich gestern aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, berichtet der Bayerische Rundfunk.
Die Gastwirte im Freistaat seien zwar verpflichtet, ihr Hygienekonzept auf Grundlage eines Rahmenkonzepts zu erstellen, könnten aber davon abweichen. Dann sei es letztlich eine Entscheidung der Behörden vor Ort, ob sie das Hygienekonzept für ausreichend halten – oder eben nicht.
Die Landkreis-Inzidenz liegt am heutigen Donnerstagmorgen bei nun 7,3 Fällen, das sind 19 offiziell registrierte Corona-Neuinfizierte im Kreisgebiet in den vergangenen sieben Tagen.
Die Stadt Rosenheim registriert heute gestiegene 7,9 Fälle in der Inzidenz.
Für den Landkreis Mühldorf werden jetzt 9,5 Fälle gemeldet und für den Landkreis Traunstein 11,8 Fälle in der Inzidenz.
Das Land Bayern liegt heute bei 11,1 Fällen in der Inzidenz.
Die Maske gehört im Freien generell abgeschafft (…)
Stimme ich dir voll und ganz zu Simon.