Bundesinnenminister Seehofer: Es wird kontrolliert - Die Landkreis-Inzidenz liegt am heutigen Sonntagmorgen bei 12,2 Fällen

Seit Mitternacht gilt nun bei der Einreise nach Deutschland eine Testpflicht – wie berichtet. Damit soll eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden. Alle ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist – mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gab es bisher schon für alle Flugpassagiere. Jetzt gilt sie für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Radl, Bus, Auto oder Bahn (Foto von der Grenze in Kiefersfelden: Georg Barth).

 

Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht. Außerdem gibt es nur noch zwei statt drei Kategorien für weltweite Gebiete mit höheren Infektionsrisiken: Hochrisikogebiete und Gebiete, in denen besorgniserregende Virusvarianten kursieren.

Bundesinnenminister Horst Seehofer kündigte entsprechende Kontrollen an. Wer nach Deutschland einreise, müsse damit rechnen, kontrolliert zu werden.

Die Landkreis-Inzidenz liegt am heutigen Sonntagmorgen bei 12,2 Fällen. Das sind 32 offiziell registrierte Corona-Neuinfizierte im Kreisgebiet in den vergangenen sieben Tagen.

Die Stadt Rosenheim registriert nun  12,6 Fälle in der Inzidenz.

Für den Landkreis Mühldorf werden sechs Fälle in der Inzidenz gemeldet. Der Landkreis Traunstein steigt auf 18,6 Fälle.

Der Freistaat liegt nun bei 14,4 Fällen in der Inzidenz am heutigen Sonntag.

Im bayerischen Landkreis Berchtesgadener Land bleibt die Corona-Inzidenz hoch um etwa 60 Fälle. Von Montag an gelten dort deshalb wieder strengere Regeln.

Ab morgen ist da wieder in vielen Bereichen eine Testpflicht – so zum Beispiel in der Gastronomie oder bei kulturellen Veranstaltungen. Davon ausgenommen seien vollständig Geimpfte und Genesene.

Zudem greifen strengere Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich nur noch maximal zehn Menschen aus dem eigenen und zwei weiteren Haushalten treffen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Zur Erinnerung – es gilt im Freistaat aktuell: Wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem bayerischen Kreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz höher als 50 liegt, gelten am übernächsten Tag strengere Regeln.