In der Gastronomie: Stadt Rosenheim reagiert und macht ab sofort ihrerseits Kontrollen zu den Kontrollen
Die Stadtverwaltung Rosenheim weist erneut auf die bestehenden Corona-Schutzregelungen hin und kündigt verschärfte Kontrollen der Kontrollen an, speziell in der Gastronomie. Hintergrund seien Beschwerden über zu laxe Kontrollen, heißt es am Abend aus dem Rathaus.
In Restaurants und Schankwirtschaften gelte die 3G-Regel sowie die Maskenpflicht. Die Maske sei sowohl vom Personal als auch von Gästen zu tragen. Lediglich am Platz dürfen die Gäste die Maske abnehmen, heißt es in dem Appell. Konkret:
Aufgrund der 3G-Regel erhalten nur Personen Zutritt, die geimpft, genesen oder getestet sind. Die Betreiber sind zur Kontrolle der Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. Gültige Testnachweise sind:
- PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden),
- PoC-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder
- ein Selbsttest, der vor Ort unter Aufsicht durchgeführt wird.
Auch Gastronome, Wirte und Angestellte mit Kundenkontakt (Bedienungen) müssen die geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Ein entsprechender Testnachweis ist bei Kontrollen für mindestens zwei verschiedene Tage pro Woche vorzulegen.
Seit dem 6. Oktober bestehe außerdem die Möglichkeit, freiwillig 2G (geimpft oder genesen) oder 3G plus (geimpft, genesen oder PCR-Test) anzuwenden. Vor Einführung muss das im städtischen Ordnungsamt angezeigt werden.
„Die Einhaltung der oben genannten Infektionsschutzmaßnahmen wird die Stadt zukünftig verschärft kontrollieren“, kündigte am Abend Rosenheims Ordnungsamtsleiter Oliver Horner an.
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