Ab sofort: Freiwerdende Klinik-Kapazitäten sollen für die Behandlung von Corona- und Notfallpatienten genutzt werden
Wegen der dramatisch zunehmenden Zahl an Corona-Neuinfektionen hat die Regierung von Oberbayern aufschiebbare, stationäre Behandlungen in Krankenhäusern, die einen Corona-Schwerpunkt haben, heute Mittag ab sofort verboten. Betroffen hiervon sind auch alle RoMed-Kliniken der Region – siehe Liste Textende.
Das berichtet der Bayerische Rundfunk, dem die entsprechende Anweisung der Bezirksregierung an die Kliniken vorliegt. Die freiwerdenden Kapazitäten sollen demnach für die Behandlung von Corona- und Notfallpatienten genutzt werden. In Zweifelsfällen entscheidet demnach der zuständige Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung.
Die Anordnung gelte laut Mitteilung bis einschließlich 10. Januar kommenden Jahres und könne bei Bedarf verlängert werden. 56 Kliniken in Oberbayern gelten als Corona-Schwerpunkt-Krankenhäuser.
Gesundheitsminister Holetschek sagte im BR, wenn ein Eingriff unter medizinischen Aspekten dringend nötig sei, könne er weiter durchgeführt werden.
Im Schreiben der Regierung von Oberbayern steht, dass im Zuge des Infektionsschutzgesetzes und der in Bayern geltenden Allgemeinverfügung die Covid-19-Schwerpunkt-Krankenhäuser verpflichtet werden, ab Bekanntgabe des Bescheides alle aufschiebbaren stationären Behandlungen zu unterlassen und die stationären Kapaziäten für Covid-19-Patienten, Notfallpatienten und solche Patienten, deren elektive Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, zu reservieren.
Theoretisch könnten laut Allgemeinverfügung auch Krankenhäuser, die nicht als Schwerpunkt-Krankenhäuser gelten, verpflichtet werden, Kapazitäten freizuhalten. Dies scheint allerdings derzeit noch nicht der Fall zu sein.
Wegen der überfüllten Intensivstationen im Landkreis Traunstein hatte die Klinik dort bereits vergangene Woche eigenständig beschlossen, bis auf Weiteres alle planbaren Eingriffe zu verschieben. Planbare Eingriffe sind zum Beispiel Operationen nach Bänderrissen oder für Knieprothesen.
Die Situation am Beispiel der betroffenen Kreisklinik Ebersberg
Stationär werden dort 17 Corona-Patienten aktuell versorgt – davon sind sieben Patienten nicht geimpft, zehn Patienten sind geimpft.
Von 20 Intensivbetten sind heute 18 belegt – fünf Patienten dort sind Corona-Patienten mit schweren Verläufen, drei von ihnen sind geimpft.
Es gibt zudem in der Klinik zehn Corona-Verdachtsfälle.
Quelle BR / Divi / Landratsamt Ebersberg
UPDATE: Die Pressemitteilung der regierung dazu um 14.18 Uhr:
Keine aufschiebbaren stationären Behandlungen mehr in oberbayerischen Corona-Schwerpunktkrankenhäusern
Angesichts der höchst angespannten Lage in den oberbayerischen Krankenhäusern hat die Regierung von Oberbayern die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser im gesamten Regierungsbezirk nach Stufe 3a des Notfallplans zur Corona-Pandemie dazu verpflichtet, von sämtlichen unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Die stationären Kapazitäten sollen für die Behandlung von Notfallpatienten, COVID-19-Patienten sowie Patienten, deren planbare Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, reserviert werden.
Die Anordnung gilt für die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser in allen oberbayerischen Rettungszweckverbänden bis einschließlich 10. Januar 2022. Das gestiegene Aufkommen an Corona-Patienten, das weiterhin ungebremst exponentielle Infektionsgeschehen sowie die Auslastung der Intensivbetten, die für ganz Oberbayern 94 Prozent beträgt, und die massive Zunahme der Belegung der Betten auf den Normalstationen mit COVID-Patienten machten eine sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse erforderlich.
Ziel ist es, eine ausreichende intensiv- und allgemeine medizinische Versorgung von allen Patienten sicherzustellen, die durch medizinische Notfälle – wie beispielsweise Schlaganfall und Herzinfarkt – aber auch durch schwere COVID-19-Erkrankungen besonders betroffen sind oder deren planbare Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann.
Die Verpflichtung, unter medizinischen Aspekten aufschiebbare stationäre Behandlungen vorübergehend zu unterlassen, betrifft Eingriffe, die ohne dauerhaften Schaden für die Patienten aufgeschoben werden können. Dazu gehören beispielsweise orthopädische Eingriffe wie Knie- oder Hüftoperationen bei Gelenkverschleiß. Medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen sind von der Anordnung selbstverständlich nicht erfasst. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte.
Soweit aufgrund der Verfügung der Regierung von Oberbayern bereits geplante Behandlungen abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Patientinnen und Patienten darüber von den jeweiligen Krankenhäusern informiert.
„Die Entwicklung in den oberbayerischen Krankenhäusern gibt Anlass zu Besorgnis. Das Personal in den Kliniken arbeitet bereits seit geraumer Zeit an der Grenze der physischen und psychischen Belastung. Mir ist bewusst, dass die nun notwendige Absage oder Verschiebung von Behandlungen für viele Patientinnen und Patienten eine Belastung darstellt. Die sich zuspitzende Lage in den oberbayerischen Krankenhäusern lässt uns aber leider keine andere Wahl. Die betroffenen Patientinnen und Patienten sowie ihre Familien bitte ich um Verständnis“, so Regierungspräsidentin Maria Els.
Sie appelliert eindringlich an die Bevölkerung, weiterhin Vorsicht walten zu lassen und die allgemeinen Infektionsschutzregeln zu beachten: „Halten wir zusammen! Lassen Sie sich impfen, soweit noch nicht geschehen! Denken Sie rechtzeitig auch an eine Auffrischungsimpfung! Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung kann es gelingen, auch die vierte Infektionswelle zu bewältigen.“
Betroffen in der Region Rosenheim:
Krankenhaus Agatharied
RoMed Klinikum Rosenheim
RoMed Klinikum Bad Aibling
RoMed Klinikum Prien am Chiemsee
RoMed Klinikum Wasserburg
Schön Klinik Vogtareuth
Schön Klinik Bad Aibling
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