Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wurde jetzt vom Bund bis zum 31. März 2022 verlängert
Bundestag und Bundesrat haben den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. März 2022 verlängert und jetzt auch im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden von den Jobcentern weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt, meldet die Agentur für Arbeit in Rosenheim am heuigen Donnerstagnachmittag.
Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Teil des „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.
Auch nach dem 31. Dezember 2021 findet nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten schon seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminimum gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung auf der Internetseite der Arbeitsagentur:
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/
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