28-jähriger Rosenheimer wollte sich kurz nach Mitternacht mit 2,5 Promille etwas zu essen machen
Ein 28-jähriger Rosenheimer wollte kurz nach Mitternacht noch eine Pizza essen. Doch während die Pizza im Ofen vor sich hinbackte, schlief der junge Mann ein. Die Pizza verbrannte, in der Wohnung entstand leichte Rauchentwicklung und der Rauchmelder löste Alarm aus.
Die Rettungskräfte wurden von den Nachbarn aufgrund des schrillen Alarmtons verständigt. Doch auf Läuten und Klopfen reagierte der Mann wohl aufgrund seines tiefen Schlafes nicht.
Die Tür musste von der Feuerwehr geöffnet und der 28-Jährige geweckt werden. Der Rosenheimer, ein Atemalkoholtest ergab über 2,50 Promille, wurde vom Rettungsdienst zur kurzen medizinischen Abklärung ins Klinikum transportiert.
Bis auf die verbrannte Pizza entstand kein Sachschaden. Die Feuerwehr lüftete die Wohnung und konnte kurz danach wieder abrücken. Gegen den 28-Jährigen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Jetzt würde mich schon mal interessieren, mit welcher Begründung hier ein Bussgeldverfahren eingeleitet wird. Jeder von uns hat schon mal was im Ofen verbrennen lassen, aber dass deshalb ein Bussgeldverfahren eingeleitet werden kann, ist mir neu.
Ruhestörung. Der Alarm hat den Nachbarn geweckt….
Do geht s um 2 Promille, des is,