... zur Durchsetzung der Maßnahmen - Eine Bilanz der PI zu: „Komm geh mit uns für mehr Menschlichkeit“ - 3500 Bürger gingen mit
Rund 3.500 Teilnehmer beteiligten sich – laut Polizei – am gestrigen Feiertags-Nachmittag an einer angemeldeten Versammlung in Rosenheim. Rund 300 Polizisten waren dabei im Einsatz, um die ordnungsgemäße Durchführung sowie die Einhaltung der von der Stadt Rosenheim als Versammlungsbehörde gemachten Auflagen und Beschränkungen zu gewährleisten. Die Bilanz der Polizei am heutigen Freitagvormittag: Der Verlauf der Versammlung sei zwar gesamt gesehen friedlich gewesen, es sei aber zu einer deutlichen Anzahl von Verstößen gekommen.
Ab etwa 15.30 Uhr trafen die ersten Teilnehmer der unter dem Motto „Komm geh mit uns für mehr Menschlichkeit“ angemeldeten Versammlung ein. Bis zum offiziellen Beginn um kurz nach 16 Uhr versammelten sich schließlich etwa 1.500 Menschen auf dem von der Stadt Rosenheim dafür vorgesehenen Gelände im Mangfallpark Süd.
Die Teilnehmer drückten damit ihren Protest gegen die politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus. Ausgehend vom Gelände im Mangfallpark Süd war eine sich fortbewegende Versammlung geplant – an dem Aufzug durch die Rosenheimer Innenstadt beteiligten sich dann schließlich, nach einer Zählung der Polizei, 3.500 Menschen. Um kurz nach 18 Uhr endete die Versammlung am Ausgangspunkt im Mangfallpark Süd.
Es galt für die Einsatzkräfte im Rahmen des Aufzugs durch die Innenstadt auch, durch verkehrslenkende Maßnahmen – insbesondere zeitweise Straßensperrungen – sowohl die Sicherheit der Versammlungsteilnehmer, als auch für die geringstmögliche Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zu sorgen.
Vordringlichstes Ziel der Polizei sei es gewesen, zu jedem Zeitpunkt der Versammlung, die Einhaltung der von der Versammlungsbehörde (kreisfreie Stadt Rosenheim) erlassenen, beschränkenden Auflagen zu gewährleisten. Insbesondere dem Tragen von FFP2-Masken und der Einhaltung von Mindestabständen (mindestens 1,5 Meter) unter den Teilnehmern habe dabei das Augenmerk gegolten, sagt die Polizei heute.
Dabei habe die Polizei mehrere Verstöße in Rosenheim feststellen müssen, die auch geahndet wurden:
Es sei zu über 60 Anzeigen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz gekommen – meist wegen Nichttragens der FFP2-Maske.
Bei über 70 Teilnehmern musste die Polizei die Identität feststellen, um den weiteren ordnungsgemäßen Verlauf des Aufzugs zu ermöglichen. Bei einem Teilnehmer wurde ein Vermummungs-Gegenstand sichergestellt. Dies hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz zur Folge.
Die Weigerungshaltung von zwei Teilnehmern sei in Beleidigungen gegenüber den Einsatzkräften gemündet, hier leitete die Rosenheimer Polizei zwei Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung ein.
Gegen acht Teilnehmer wurde ein Bußgeldverfahren, ebenfalls nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz eingeleitet, da sie ein nicht sachgerechtes Attest zur sogenannten Maskenbefreiung vorzeigten.
Die Einsatzkräfte hätten grundsetzlich bemerkt, dass die Akzeptanz der gesetzlich vorgegebenen Auflagen und Beschränkungen zur Versammlung, nur widerwillig angenommen wurden.
Die speziell geschulten Beamten des eingesetzten Kommunikationsteams hätten hier alle Hand voll zu tun gehabt, so der Bericht weiter. Darüber hinaus sei auch mehrfach der Einsatz von sogenanntem unmittelbarem Zwang in Form von Schieben und Drücken durch die Einsatzkräfte zur Durchsetzung der Maßnahmen erforderlich gewesen.
Der Polizeieinsatzleiter und Polizeidirektor Volker Klarner resümiert nach dem Einsatz heute:
„Im Gesamten war es ein friedlicher Versammlungsverlauf mit Teilnehmern aus dem gesamten südostbayerischen Raum. Unser Rechtsstaat hat wieder einmal bewiesen, dass Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit hohe Güter sind.
Versammlungsfreiheit ist aber nicht grenzenlos und aktuell unter dem Gesichtspunkten einer pandemischen Lage ist ein besonderes Augenmerk auf den Infektionsschutz zu legen.
Dazu erlässt die Versammlungsbehörde einen entsprechenden Auflagenbescheid, welcher durch die Polizei zu überwachen ist. Leider ist jedoch festzustellen, dass es zu mehrfachen Verstößen gegen diesen Bescheid im Hinblick auf die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben kam, was sicherlich empfindliche Bußgelder nach sich ziehen wird.
Der Versammlungsleitung sowie den eingesetzten Ordnern ist es im Verlauf der Versammlung zunehmend nicht gelungen, auf die Einhaltung der Bestimmungen durch die Teilnehmer hinzuwirken. Dies wird durch die Stadt Rosenheim und der Polizei sicherlich noch näher zu bewerten sein.
Auffällig ist auch, dass durch Äußerungen am Rande der Versammlung durch die einheimische Bevölkerung immer deutlicher wird, dass die Akzeptanz für derartige Aufzüge immer mehr schwindet.“