Wie in Bayern seit gestern die Quarantäne für Kontaktpersonen gelockert wurde und Karl Lauterbach zum Testen mehrmals die Woche aufruft
Kontaktpersonen von Corona-Infizierten – wenn sie denn überhaupt noch ermittelt und registriert werden – müssen seit gestern in Bayern nicht mehr in Quarantäne, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Selbst wenn es sich beim Kontakt um einen ganz aktuell mit der Omikron-Variante Infizierten handelt:
Die Kontaktperson zu Omikron-Fällen muss ’nur‘ frisch geimpft sein (drei Monate), frisch genesen (drei Monate) oder geboostert (unbegrenzt) sein – das sind die Freifahrtscheine.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Bürger jetzt aber ganz grundsätzlich dazu aufgerufen, sich in der Omikron-Welle mehrfach pro Woche mit einem Schnelltest auf das Coronavirus zu testen – egal, ob mit Kontakt oder ohne. Dann habe man eine gute Sicherheit, dass man auch wirklich nicht infiziert sei … Vorausgesetzt, so viele Selbsttests sind dann überhaupt auf dem Markt erhältlich.
Bisher galt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Variante infizierten Person eine Quarantäne von 14 Tagen, ohne die Chance zum Freitesten. Der Bundesrat hatte am Freitag den Weg für eine Verordnung frei gemacht, die grundsätzliche Ausnahmen von einer Quarantäne regelt.
Wer sich selbst mit Corona infiziert hat,
muss in der Regel für zehn Tage in Isolation. Bereits nach sieben Tagen ist eine Freitestung mit einem negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest möglich – wenn man als Infizierter seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Andernfalls endet die Isolation nach zehn Tagen, sofern man dann seit 48 Stunden symptomfrei war. Das gilt jedoch nicht, wenn innerhalb der letzten 72 Stunden ein positives Testergebnis vorlag. In diesem Fall bestimmt die Kreisverwaltungsbehörde, wann und unter welchen Bedingungen die Isolation im Einzelfall endet – heißt es in der Verordnung.
Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen wie Kliniken und Altenheimen, die sich selbst mit Corona infiziert haben, ist fürs Freitesten nach sieben Tagen ein PCR-Test verpflichtend – oder es müssen fünf Tage lang täglich negative Schnelltests jeweils vor Arbeitsantritt vorgelegt werden.
Für Kontaktpersonen gilt (vor allem in Eigenverantwortung, falls gar nicht mehr offiziell nachverfolgt)
grundsätzlich dasselbe wie bei Infizierten: Die Quarantäne kann nach sieben Tagen enden, wenn man sich mit einem negativen PCR- oder Schnelltest „freitestet“ und symptomfrei ist. Ohne Test dauert sie zehn Tage.
Schülerinnen und Schüler sowie Kita- und Kindergarten-Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, können sich nun bereits nach fünf Tagen freitesten oder freitesten lassen. Und zwar per PCR- oder Antigen-Schnelltest.
Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen gelten die gleichen Regeln, wie wenn sie selbst infiziert sind: Wiederaufnahme des Dienstes frühestens nach sieben Tagen per Freitestung durch PCR-Test. Alternativ sind fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests jeweils vor Arbeitsantritt möglich.
Ausnahmen von der Quarantäne
Nachdem der Bundesrat die entsprechende Verordnung gebilligt hatte, gelten seit dem gestrigen Samstag zudem die Ausnahmen von der Quarantäne. Nicht mehr in Quarantäne müssen in Bayern nun diejenigen Kontaktpersonen,
– die bereits eine Booster-Impfung haben
– die frisch doppelt geimpft sind (dies gilt, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt)
– die frisch genesen sind (dies gilt, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt)
– die nach einer Genesung doppelt geimpft oder nach Zweitimpfung genesen sind
Kontaktpersonen, die sich aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts in Quarantäne aktuell befanden und zu den obengenannten Gruppen gehören, können laut Gesundheitsministerium die Quarantäne nun sofort beenden.
Quelle BR