Agentur für Arbeit: Eltern nehmen Kinderzuschlag öfter in Anspruch
Mit dem Kinderzuschlag sorgt die Familienkasse dafür, dass einkommensschwache Familien finanziell unterstützt werden, um eine Abhängigkeit von Leistungen der Grundsicherung zu verhindern. Mit dem Starke-Familien-Gesetz hat die Bundesregierung seit Juli 2019 neue Rahmenbedingungen geschaffen, um Familien besser unterstützen zu können. Die Familienkasse Bayern-Süd zieht nun eine Zwischenbilanz. Die Fallzahlen haben sich verfünffacht, meldet die Agentur für Arbeit.
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem bis mittlerem Einkommen. Er wirkt wie ein Zuschlag zum Kindergeld. Den Kinderzuschlag können Eltern bekommen, wenn sie genug Einkommen für sich selbst haben, aber nicht genug, um für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Vor allem für Alleinerziehende haben sich die gesetzlichen Regelungen verbessert.
„Wer brutto mehr als 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) verdient, keine Regelleistung vom Jobcenter bezieht und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann monatlich bis zu 209 Euro Kinderzuschlag für jedes Kind erhalten“, informiert Thomas Braun, Regionaler Leiter der Familienkasse Bayern.Süd. Zusammen mit dem Kindergeld bekommt dann eine Familie mit zwei Kindern bis zu 856 Euro monatlich zusätzlich vom Staat.
Die Familienkasse bietet unter www.kinderzuschlag.de einen umfassenden Onlineservice an. Eltern, die bereits Kindergeld für ihre Kinder beziehen, können den Kinderzuschlag bequem im Internet beantragen, sogar von unterwegs per Smartphone oder Tablet.
Digitale Informations- und Beratungsangebote unterstützen Familien. Der „KiZ-Lotse“ ist eine interaktive Berechnungshilfe, mit der Familien schnell und einfach feststellen können, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Über den Digitalen Assistenten („Chat Bot“) können allgemeine Fragen zum Kinderzuschlag beantwortet werden. Für die Klärung individueller Fragen kann von zu Hause eine Videoberatung vereinbart werden.
„Auf den Kinderzuschlag sollten einkommensschwache Eltern nicht verzichten, denn damit entfallen auch die Kosten für die Kinderbetreuung vollständig“, erläutert Thomas Braun. Die im Gute-Kita-Gesetz festgeschriebene Befreiung gilt für Eltern, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Bislang mussten diese vorher einen Einkommensnachweis erbringen und konnten dann auf eine anteilige Kostenübernahme hoffen. Künftig entfallen diese Nachweise und die Kosten werden komplett übernommen. Eine Befreiung von den Kita-Gebühren kann beim örtlichen Jugendamt beantragt werden. Leistungsberechtigte der Grundsicherung mussten auch bisher schon keine Kita-Gebühren zahlen.
Zusätzlich können Eltern für ihre Kinder neben dem Kinderzuschlag auch Leistungen für Bildung und Teilhabe bei der Stadt- oder Kommunalverwaltung beantragen. Mit diesen Leistungen (zum Beispiel für Klassenfahrten, Fahrten zur Schule, Nachhilfeunterricht und Mittagsverpflegung) können Kinder Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Familien sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
Aktuelle Informationen über die Dienste und Leistungen der Familienkasse unter www.familienkasse.de.
Hintergrund:
Die Familienkasse Bayern-Süd ist mit 914.000 Kunden und einem jährlichen Auszahlvolumen von 4,3 Milliarden Euro eine der größten regionalen Familienkassen in Deutschland und bearbeitet jährlich über 1,1 Millionen Anträge. Hauptsitz ist Regensburg. Mit Kindergeld, Kinderzuschlag und weiteren finanziellen Hilfen („Notfall-Kinderzuschlag“, Kinderbonus und Kinderfreizeitbonus) unterstützt sie Familien. Zum Aufgabengebiet der Familienkasse gehören auch die umfassende Information und Beratung von leistungsberechtigten Familien und Rechtsangelegenheiten.
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