Bayerische Richter heute: Es geht um die Gleichbehandlung der Menschen - Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts stattgegeben
Es gehe um die Gleichbehandlung der Menschen: Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute die 2G-Regel nun im ganzen Einzelhandel gekippt! Seit über zwei Monaten sind Ungeimpfte von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgesperrt – keine Gastro, kein Sport, keine Kultur. Genau zur Adventszeit kam dann auch noch das Einkaufen dazu, außer bei Dingen des täglichen Bedarfs.
Jetzt aber reicht das Gericht für den kompletten Handel allen Ungeimpften symbolisch die Hand: Es hat heute einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern stattgegeben und die Regel mit dem erlaubten Zutritt nur für Geimpfte und kürzlich Genesene vorläufig außer Verzug gesetzt. Und zwar ab sofort.
Die Antragstellerin sah in der 2G-Regel eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungs-Grundsatzes und sie hatte deshalb die vorläufige Außervollzugsetzung dieser Regelung beantragt.
In dem veröffentlichten, unanfechtbaren Beschluss entschieden die Richter, dass die bayerische Verordnung der Berufsfreiheit und dem Gleichbehandlungs-Grundsatz durch 2G nicht gerecht werde. Es dürfe somit auch nicht sein, dass den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes entsprechend nur mehr der Zutritt für Geimpfte und Genesene erlaubt werde.
Das Kriterium des „täglichen Bedarfs“ zum Beispiel werde in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung durch eine – ausdrücklich nicht abschließende – Liste von Beispielen konkretisiert, erläuterte der Verwaltungsgerichtshof. Damit werde die 2G-Regel den Anforderungen nicht gerecht. Auch bei sogenannten Mischsortimentern lasse sich nicht mit ausreichender Gewissheit aus der Verordnung entnehmen, welches Geschäft von der Zugangsbeschränkung erfasst werde und welches nicht. Gegen den Beschluss vom heutigen Mittwoch gibt es keine Rechtsmittel.
Verpflichtend bleibt im bayerischen Handel jetzt nur die FFP2-Maske.
Bereits vor kurzem gab es schon eine entsprechende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur 2G-Regel in Bekleidungsgeschäften. Modegeschäfte waren nicht explizit in der Verordnung als Ausnahme aufgeführt worden. Schon das hatte die bayerische Staatsregierung um Ministerpräsident Markus Söder dann wieder ändern müssen …