Es geht um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonventionen - Noch bis 6. März Bewerbungen um Fördermittel in Bayern möglich
Der Regierung von Oberbayern stehen im Haushaltsjahr 2022 Fördermittel zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonventionen zur Verfügung. Damit sollen Projekte, Angebote und Einzelmaßnahmen im Sinne der Ziele der Kinderrechtskonvention für Kinder, die in Asylunterkünften leben, finanziell unterstützt werden.
Bewerbungsschluss ist Sonntag, 6. März 2022.
Voraussetzung für die finanzielle Förderung von Projekten ist, dass sie sich an Kinder richten, die in Unterkünften der Regierung von Oberbayern leben.
Dies umfasst sowohl den ANKER Oberbayern einschließlich seiner Unterkunftsdependancen, als auch die Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime im ganzen Regierungsbezirk.
Hinsichtlich der Art oder des Umfangs sind den möglichen förderfähigen Projekten jedoch kaum Grenzen gesetzt. So wurden letztes Jahr etwa ein Tanzprojekt und ein sozialpädagogisch begleitetes Bastelangebot gefördert.
Die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellten Fördermittel können unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie für laufende Zwecke sozialen und ähnlichen Einrichtungen zugewiesen werden.
Die einzelnen Bezirksregierungen können dadurch auf Besonderheiten in den jeweiligen Einrichtungen und örtliche Gegebenheiten angemessen reagieren und kommunale sowie freie Träger bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unterstützen und einbinden.
Projektträger können sich mit ihrer konkreten Projektbeschreibung unter dem Stichwort „UN-Kinderrechtskonvention“
per E-Mail an asylbewerber@reg-ob.bayern.de um eine Förderung bewerben.
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