Nach Raubüberfall in Bad Aibling: Polizei fahndet weiterhin nach unbekanntem Täter
Ein unbekannter, maskierter Mann überfiel am frühen Nachmittag des 23. Februar einen 89-jährigen Mann vor einem Geldinstitut am Marienplatz in Bad Aibling und raubte diesem einen dreistelligen Bargeldbetrag, den der ältere Herr zuvor abgehoben hatte. Wir berichteten bereits mehrfach darüber.
Die Kripo hat die Ermittlungen übernommen und bittet weiterhin dringend um Hinweise aus der Bevölkerung. Mit neuen Fotos einer Überwachungskamera.
Am Mittwoch, 23. Februar, kam es zwischen 14.20 und 14.30 Uhr zu einem Raubdelikt in Bad Aibling. Ein 89-Jähriger hob bei einem Kreditinstitut am Marienplatz in Bad Aibling einen dreistelligen Bargeldbetrag ab und wurde dabei vermutlich von einem unbekannten Tatverdächtigen beobachtet.
Der unbekannte Tatverdächtige folgte daraufhin dem Geschädigten vor den Eingang der Bank und sprach ihn nach Kleingeld an. Schließlich wurde dem Geschädigten unter Gewaltanwendung das Geld entwendet.
Anschließend flüchtete der Täter in unbekannte Richtung.
Die sofort nach Bekanntwerden des Überfalls eingeleitete Fahndung führte nicht zum Ergreifen des Täters.
Erste Ermittlungen vor Ort wurden von Beamten der Polizeiinspektion Bad Aibling vorgenommen. Die weiteren Ermittlungen wurden unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigestelle Rosenheim, vom Fachkommissariat 2 der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim übernommen.
Beschreibung des Tatverdächtigen:
Männlich, zirka 1,70 Meter groß, zirka 35 bis 50 Jahre alt, dunkle Jeans, dunkle Jacke, darunter helles Hemd, hellhäutig, sprach gebrochen Deutsch.
Zur Klärung des Sachverhalts bittet das Fachkommissariat für Raubdelikte der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim um sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 08031/200-0:
Sind jemandem Personen unmittelbar vor oder nach der fraglichen Tatzeit im näheren Umfeld des Geldinstituts am Marienplatz in Bad Aibling aufgefallen, auf die die Beschreibung passen könnte?
Wer hat zur Tatzeit im Bereich des Marienplatzes verdächtige Wahrnehmungen gemacht oder kann sonst sachdienliche Hinweise zur Klärung der Tat geben?