Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (139)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die ein oder andere Regel im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um ein Thema, das von vielen Fahrern unterschätzt wird: Der Sicherheitsabstand.
>>Mehr als jeder zehnte Unfall mit Personenschaden ist in Deutschland auf nicht ausreichenden Sicherheitsabstand zurückzuführen. Zum Vergleich: Alkohol ist bei rund 4 Prozent der Unfälle, also rund jedem fünfundzwanzigsten Unfall mit Personenschaden die Ursache. Diese Tatsache zeigt, wie wichtig das Einhalten von Sicherheitsabständen ist.
Die Straßenverkehrsordnung gibt in §4 Abs. 1 vor:
„Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“
Es gibt zwei Faustregeln, um den richtigen Sicherheitsabstand abzuschätzen: Halber Tacho und Zwei-Sekunden-Regel. Halber Tacho bedeutet, dass die die Hälfte der gefahren km/h als Mindestabstand in Metern gelten kann. Bei 100 km/h wäre also ein Mindestabstand von 50 Metern geboten. Das entspricht dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten. Bei der Zwei-Sekunden-Regel hingegen merkt man sich einen markanten Punkt, an dem das vorausfahrende Fahrzeug vorbeifährt, beispielsweise einen Baum oder einen Brückenpfeiler. Dann zählt man in normaler Geschwindigkeit „21, 22“ um zwei Sekunden abzuschätzen. Erst dann sollte man selbst am vorgemerkten Punkt vorbeifahren. Dieser Abstand ist sogar noch etwas größer, nämlich bei 100 km/h rund 56 Meter. Innerorts darf der Abstand auf eine Ein-Sekunden-Regel verkürzt werden.
Zu bedenken ist, dass es sich auch bei den durch die Faustregeln ermittelten Abständen um Mindestabstände handelt. Auf nasser Fahrbahn sollte der Abstand deutlich vergrößert, auf schneeglatter Fahrbahn mindestens verdoppelt werden.
Wichtig: auch vor und nach dem Überholen gilt der Mindestabstand, ebenso wie auf der Autobahn! Bei Verstößen wird ab Unterschreiten der Hälfte des Wertes „halber Tacho“ immer ein Bußgeld fällig, außerdem ein Punkt in Flensburg eingetragen und möglicherweise ein Fahrverbot verhängt. Im schlimmsten Fall drohen bei einem Abstandsverstoß 400 Euro Geldbuße, zwei Punkte im Fahreignungsregister und drei Monate Fahrverbot. Nicht ausreichender Abstand kann also schnell teuer werden.
Unser Tipp: im Sinne der Verkehrssicherheit sollten Sie immer genügend Abstand einhalten. Auch etwas mehr Abstand als vorgeschrieben schadet nicht. Dadurch kann unnötiges Bremsen vermieden werde, was zu einer spritsparenden und umweltschonenden Fahrweise beiträgt.<<
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