61-jähriger Gastronom lügt vor dem Amtsgericht Rosenheim - „Versuchte Strafvereitelung"
Vor der Richterin Julia Haager beim Amtsgericht Rosenheim hatte sich jetzt ein 61-jähriger, aus Österreich stammender, Gastwirt aus dem Landkreis Rosenheim zu verantworten. Vorgeworfen wurde ihm „versuchte Strafvereitelung“. Was war passiert?
Der Gastronom bewirtete seine Gäste und einer von ihnen sei anschließend in betrunkenem Zustand mit seinem Pkw gefahren. Der Gastwirt gab allerdings hierzu bei der Polizei zu Protokoll, dass er seinen Gast heimgefahren habe. „Ich bin bekannt dafür, dass ich meine Gäste heimfahre. Ich selbst bin Antialkoholiker. In meiner Anwesenheit kommt das nicht vor, dass ein alkoholisierter Gast anschließend Auto fährt.“ Seine Richterin antwortete auf diese Ausführung nur: „Das ist jetzt aber die dritte Version, die Sie uns anbieten.“ In der ersten Vernehmung habe der Angeklagte völlig andere Angaben gemacht als jetzt. Jetzt wurde der Angeklagte nervös und fiel der Richterin mehrfach ins Wort, was diese naturgemäß empörte. „Lassen Sie mich ausreden“, rief sie ihm zu, was sein Mitteilungsbedürfnis kaum zu zügeln vermochte.
Er sei selbstständiger Gastronom und könne gerade in den Zeiten der Pandemie kaum von den Erträgen seiner Gastwirtschaft leben. Er habe zwar Kinder, die ihn unterstützten und er habe auch Corona-Hilfen erhalten, das reiche aber alles nicht.
Das sei alles sehr schwerwiegend, räumte die Richterin ein, dass er aber seine Gäste grundsätzlich heimfahre, wenn diese betrunken seien, wollte sie ihm nicht glauben und so verurteilte sie ihn zu 40 Tagessätzen à 15 Euro Geldstrafe. Ein glimpfliches Urteil, wenn man annimmt, dass die Aussage des Angeklagten nicht der Wahrheit entspricht.
RP
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