Gegen „Wildparkerei" - Polizeipräsidium Oberbayern-Süd rüstet sich für Ausflugsverkehr

Das seit etlichen Jahren immer stärker auftretende Phänomen eines überbordenden Ausflugsverkehrs rückte gerade während der Corona-Pandemie in den vergangenen beiden Jahren verstärkt in den Fokus von Politik, Medien und Bevölkerung. Die Berg- und Seeregionen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern-Süd waren dabei an sonnigen Wochenenden, Feiertagen und während der Schulferien von extremen Verkehrsaufkommen betroffen und häufig sogar überlastet. Die örtlich zuständigen Polizeidienststellen werden im Zeitraum von Mitte April bis Mitte September im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen deshalb auch heuer die Verkehrsüberwachung intensivieren.  

 

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rosenheim befinden sich zahlreiche touristische „Hotspots“. Die An- und Abfahrtswege sowie öffentlichen Parkplätze waren bereits vor der Corona-Pandemie regelmäßig durch den Ausflugsverkehr überfüllt und nicht mehr aufnahmefähig. In den vergangenen beiden Jahren kam es in den Regionen der oberbayerischen Berge und Seen zu Belastungsspitzen, die man so noch nicht kannte. Ausflugsparkplätze waren vielerorts schon am frühen Vormittag restlos überfüllt, so dass zahlreiche Fahrzeuge am Fahrbahnrand, auf Grünstreifen, in Wäldern oder auf Wiesen abgestellt wurden. Diese „Wildparkerei“ führte oftmals zu massiven Verkehrsproblemen, da auf den schmalen Zufahrtsstraßen durch die am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeuge erhebliche Behinderungen entstanden.

Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sowie insbesondere zur Verhinderung von eklatanten Parkverstößen werden die vom Ausflugsverkehr betroffenen Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern-Süd ab dem 11. April (Beginn der Osterferien) bis zum 12. September (Ende der Sommerferien) die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und das Freihalten der Rettungswege in den Ausflugsregionen verstärkt überwachen. Dabei werden örtliche und zeitliche Schwerpunkte gebildet. Die regionalen Polizeidienststellen werden dabei auch von den Zentralen Einsatzdiensten, der Verkehrspolizei, der Kontrollgruppe Motorrad und von Einsatzkräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt. Festgestellte Verstöße werden konsequent geahndet. Dies kann von einem Verwarnungsgeld oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige bis hin zur Abschleppung des Fahrzeugs reichen.

 

Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd appelliert im gemeinschaftlichen Interesse aller:

  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen und -flächen!
  • Denken Sie an die Umwelt! In Wiesen und Wäldern, die nicht explizit als Parkplatz ausgewiesen wurden, ist das Abstellen eines Fahrzeugs verboten!
  • Halten Sie stets Rettungswege frei und achten Sie beim Parken am Fahrbahnrand auf eine ausreichende Fahrbahnbreite für größere Einsatz- und Rettungsfahrzeuge!
  • Weichen Sie auf andere Parkplätze aus, auch wenn sich hierdurch Ihr Fußweg verlängert!
  • Fahren Sie keine Ausflugsziele an, von denen Sie z. B. aus dem Rundfunk wissen, dass es hier bereits zu Stauungen auf der Anfahrt kommt!
  • Nutzen Sie, wenn möglich, den öffentlichen Personennahverkehr!
  • Überlegen Sie sich vor Fahrtantritt einen „Plan B“, also ein alternatives Ausflugsziel! Die Internetseite https://www.oberbayern.de/ausflugs-ticker/ bietet hierfür wertvolle Tipps.