Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (143)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die ein oder andere Regel im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um das regelwidrige Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn.
>>Kaum ist Ferienzeit, herrscht auf den Autobahnen wieder dichter Verkehr. Stau ist jetzt oft vorprogrammiert. Umso verlockender erscheint es, den kurzen Weg bis zur nächsten Autobahnausfahrt über den Seitenstreifen zu nehmen. Das kann jedoch teuer werden. Wer dabei erwischt wird, muss 75 Euro Bußgeld zahlen. Zusätzlich wird ein Punkt ins Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Fahrern in der Probezeit droht außerdem die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Die Regelung hat Sicherheitsgründe: der Seitenstreifen soll für Einsatzfahrzeuge unbehindert befahrbar sein. Nur wenn Polizeibeamte den Seitenstreifen explizit freigeben oder das Verkehrszeichen „Seitenstreifen befahren“ aufgestellt ist, dürfen Auto-, Motorrad- und Lkw-Fahrer diesen nutzen.
Unser Tipp: obwohl die Zeitersparnis durch das kurze Ausweichen auf den Seitenstreifen verlockend ist, sollten Sie im Sinne der Verkehrssicherheit und auch im eigenen Interesse erst am dafür vorgesehen Ausfädelungsstreifen nach rechts wechseln.
Außerdem kann gar nicht oft genug an die Rettungsgasse erinnert werden. Diese wird zwischen dem ganz linken Fahrstreifen und dem Fahrstreifen daneben gebildet, sobald der Verkehr stockt oder sich staut.<<
Symbolbild: Pixabay
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Wenn endlich eine Autobahngebűhr eingeführt werden würde, wäre das kein Thema mehr.
was hat das jetzt mit der Autobahngebühr zu tun? Der Verkehr wird deshalb nicht weniger, siehe Österreich und Italien.