Mühldorfs Landrat kritisiert „weitreichende Konsequenzen bei Umstellung auf Sozialgesetz"
Die Mitglieder der Trägerversammlung des Jobcenters sehen die Pläne der Bundesregierung, die Versorgung der Ukraineflüchtlinge über die Sozialgesetzbücher zu regeln, kritisch und befürchten weitreichende Konsequenzen. „Die Maßnahme ist schlicht nicht zu Ende gedacht“, sagt Mühldorfs Landrat Max Heimerl.
Jetzt hat sich die Trägerversammlung des Jobcenters, bestehend aus Vertretern des Landratsamtes und der Agentur für Arbeit, mit der von Bund und Ländern ab 1. Juni geplanten Rechtskreisänderung vom Asyl- auf das Sozialrecht für Flüchtlinge aus der Ukraine beschäftigt.
Durch den Wechsel auf die Sozialgesetzbücher wird das Jobcenter für die umfassende Betreuung und Sicherung des Lebensunterhaltes der erwerbsfähigen Geflüchteten aus der Ukraine zuständig. Zeitgleich soll eine neue Software namens „FREE“ eingeführt werden.
„Wir profitieren aktuell im Landkreis Mühldorf dank der vorbildlichen Zusammenarbeit aller Beteiligten von einem hervorragend funktionierenden System. Die Flüchtlinge werden am Drehkreuz in Mettenheim empfangen und registriert, die medizinische Versorgung ist sichergestellt, sie erhalten erste finanzielle Unterstützung, sie werden zeitnah in dezentralen Unterkünften untergebracht und die sofortige Arbeitsaufnahme ist möglich.
All das wird nun leichtfertig aufs Spiel gesetzt – zulasten der Flüchtlinge, denen wir eigentlich optimal helfen wollen“, so Landrat Heimerl.
Nach derzeitigem Kenntnisstand entfällt in wenigen Wochen die Zuständigkeit und die Möglichkeit des staatlichen Landratsamtes, Unterkünfte für ukrainische Flüchtlinge anzumieten. Was mit den schon geschlossenen Mietverträgen geschehen soll und wie die Unterbringung künftig ankommender Menschen aus der Ukraine abgewickelt werden soll, ist noch vollkommen offen.
Sollten ab 1. Juni die Menschen aus der Ukraine selbst keine Wohnung finden, fällt die Zuständigkeit für die Obdachlosen an die Gemeinden. Dazu kommen drohende finanzielle Engpässe bei Flüchtenden aufgrund der absehbaren Zahlungslücke über mehrere Wochen, wenn die rechtliche Möglichkeit der Weiterbewilligung nach „AsylbLG“ für eine Übergangszeit entfallen sollte.
Auch das Thema Datenschutz scheint bei den Plänen der Bundesregierung derzeit nicht ausreichend bedacht. Ein automatisierter Datenaustausch zwischen Ausländerbehörde und Jobcenter wäre dringend nötig. Ansonsten droht eine manuelle Datenerfassung in großem Umfang. Die Pläne sehen darüber hinaus eine erneute Antragstellung der Menschen aus der Ukraine mittels eines mehrseitigen Hauptantrages beim Jobcenter vor, obwohl die Ausländerbehörde im Landratsamt bereits alle Daten erfasst und geprüft hat. Erneut wäre dafür die Unterstützung durch Übersetzer und Ehrenamtliche erforderlich.
Das SGB II erlaubt nur die Übernahme der angemessenen, tatsächlich entstandenen Kosten der Unterkunft auf der Basis eines Mietvertrags. Die pauschalierte Erstattung von Mehraufwendungen an Privatpersonen, die den Flüchtlingen unentgeltlich eine Unterkunft zur Verfügung stellen, ist dann nicht mehr möglich.
„All das zeigt deutlich, dass der Bund den Ehrenamtlichen und den Kommunen eine unnötige, zusätzliche Mammutaufgabe auflastet“, sagt Heimerl, der darüber hinaus eine zusätzliche finanzielle Belastung der Landkreise über die anteiligen Kosten der Unterkunft und des Bezirkes für die Pflege und Eingliederungshilfe befürchtet. „In letzter Konsequenz wird das eine Steigerung der Bezirks- und der Kreisumlage bedeuten.“
Der Bund müsse jetzt dringend und schnellstmöglich eine praktikable Vorgehensweise entwickeln und garantieren, dass Kosten nicht zum Teil auf die Gemeinden und Landkreise abgewälzt werden.
„Aktuell droht unnötiger, bürokratischer Aufwand und vor allem eine Verschlechterung unserer Hilfsmöglichkeiten für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine„, so der Landrat.
Hinterlassen Sie einen Kommentar