Rosenheimer Bundespolizei ermittelt wegen Schleusungsverdachts

Die Rosenheimer Bundespolizei hat am gestrigen Montag bei Grenzkontrollen auf der A93 und auf der Staatsstraße bei Kiefersfelden zwei mutmaßliche Schleuser gestoppt. Ein Afghane versuchte mit seinem Fahrzeug mehrere Landsleute illegal nach Deutschland zu bringen. Eine österreichische Taxifahrerin beförderte drei Türken ohne Papiere über die Grenze.

 

In der Kontrollstelle bei Kiefersfelden stoppten die Bundespolizisten einen Kleintransporter mit österreichischer Zulassung. Alle drei Insassen waren ohne die für die Einreise erforderlichen Dokumente unterwegs. Laut eigenen Angaben handelt es sich um afghanische Staatsangehörige. Wie sich herausstellte, sind die Männer im Alter von 22, 36 und 40 Jahren bereits in Österreich registriert. Alle drei wurden wegen ihres illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Gegen den Fahrer, der in Wien gemeldet ist, wurde ferner ein Ermittlungsverfahren wegen Einschleusens von Ausländern eingeleitet. Bei der Überprüfung der Personalien eines Geschleusten stellten die Beamten fest, dass aufgrund einer früheren Verurteilung wegen unerlaubter Einreise ein Strafbefehl gegen ihn vorliegt. Nachdem der mutmaßliche Schleuser den geforderten Betrag in Höhe von 360 Euro für ihn entrichtete, blieb dem Afghanen ein Gefängnisaufenthalt erspart. Alle drei Männer mussten das Land wieder verlassen.

 

In Kiefersfelden wies sich die Fahrerin eines österreichischen Taxis bei der grenzpolizeilichen Kontrolle mit ihrem Reisepass aus. Ihre Passagiere waren ohne die erforderlichen Einreisepapiere unterwegs. Laut eigenen Angaben stammen alle drei Personen aus der Türkei. Die Fahrzeugführerin erklärte den Bundespolizisten, telefonisch einen Beförderungsauftrag von Kufstein zu einem Hotel in Kiefersfelden erhalten zu haben. Die Geschleusten beteuerten, nicht gewusst zu haben, dass die gewählte Unterkunft in Deutschland sei. Sie wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zurückgewiesen und der österreichischen Polizei überstellt. Die in Tirol gemeldete 38-Jährige durfte ihre Heimreise antreten. Inwiefern sie sich wegen Schleuserei zu verantworten hat, ist Gegenstand des laufenden Ermittlungsverfahrens.