Ab kommenden Freitag kann sie, bis zum 31. Oktober MUSS sie abgegeben werden beim Finanzamt
Ab dem kommenden Freitag, 1. Juli, können die Bürger ihre Grundsteuererklärung abgeben – digital über ELSTER oder auf Papier. Bis zum 31. Oktober 2022 MÜSSEN alle Grundstückseigentümer sie dann abgegeben haben …
Bayerns Steuerverwaltung unterstütze dabei mit einem vielfältigen Serviceangebot. Über den ‚BayernAtlas-Grundsteuer‘ können für die Erklärung notwendige Katasterdaten schon jetzt kostenlos abgerufen werden. Die Bürger in Bayern hätten dabei einen Vorteil: Anders als beim Bundesmodell müssen sie für ihre Grundstücke ’nur einmalig‘ eine Grundsteuererklärung abgeben – so informiert Finanz- und Heimatminister Albert Füracker am heutigen Montag.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, die Einheitswerte und damit die bisherige Lastenverteilung für verfassungswidrig erklärt. Damit die Finanzämter die neuen Berechnungsgrundlagen ermitteln können, müssen Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland jetzt eine Grundsteuererklärung abgeben.
Die endgültige Höhe der neuen Grundsteuer ab 2025 wird aber erst in 2024 durch den Hebesatz der jeweiligen Kommunen festgelegt. Diese versenden dann die Grundsteuerbescheide. Bis einschließlich 2024 muss noch die bisherige Grundsteuer bezahlt werden.
„Die neue Grundsteuer im Freistaat wird ausschließlich an physischen Größen wie der Grundstücks- und Gebäudefläche sowie an der Gebäude-Nutzung ausgerichtet – Steuererhöhungen ‚durch die Hintertür‘, also allein aufgrund eines ständig steigenden Preisniveaus bei Immobilien, wird es in Bayern nicht geben“, so Füracker.
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks (wie Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Gewerbegrundstück) und eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft muss eine Grundsteuererklärung abgeben, in Bayern – anders als im Bundesmodell – jedoch grundsätzlich nur einmalig. Hierzu wurde durch die Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 30. März 2022 aufgefordert.
Für jedes Objekt ist eine eigene Grundsteuererklärung abzugeben.
Miteigentümerinnen und Miteigentümer müssen eine gemeinsame Erklärung abgeben.
Nur bei einer Änderung der Flächen oder der Nutzung muss erneut eine Erklärung eingereicht werden.
Möglichkeiten der Abgabe:
Ausfüllen der Vordrucke rein elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt un-ter www.elster.de
Ausfüllen von grauen PDF-Vordrucken am PC mit anschließendem Ausdruck – diese sind unter www.grundsteuer.bayern.de verfügbar
Handschriftliches Ausfüllen von grünen Papier-Vordrucken – diese sind spätestens ab 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Ge-meinden in Bayern verfügbar
Informationsangebot der Finanzverwaltung:
Ausführliche Informationen, Ausfüllanleitungen für die Vordrucke und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de
Chatbot auf www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“
Informations-Hotline: 089 / 30 70 00 77 (Mo.-Do.: 08:00-18:00 Uhr, Fr.: 08:00-16:00 Uhr)
Kostenloser Online-Zugriff auf ausgewählte Katasterdaten über den BayernAtlas-Grundsteuer ab sofort bis 31. Dezember 2022 (https://www.geodaten.bayern.de/bayernatlas-info/grundsteuer-nutzungsbedingungen/)
Ausführliche Informationen der Bayerischen Vermessungsverwaltung zu den für die Grundsteuererklärung notwendigen Katasterdaten unter https://www.ldbv.bay-ern.de/produkte/grundsteuer.html
Ausführliche Informationsbroschüre des Bayerischen Staatsministerium der Finan-zen und für Heimat unter www.stmfh.bayern.de/?grundsteuerreform
Weil wir ja sonst keine Sorgen haben…..
Man ist dem Bundesverfassungsgericht echt dankbar für diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme *hmpf*
rauskommen tut eh nix g’scheits ;)
Nun, angesichts der Tatsache, dass bisher die Wertermittlungen von 1964 zugrunde gelegt wurden, ist es schon mal an der Zeit, den aktuellen Verhältnissen Rechnung zu tragen …
Es ist zwar schon seit Monaten bekannt, dass eine geänderte Grundsteuererklärung abgegeben werden muss. Trotzdem ist das frühestens zum 1.7. möglich. Und dann besitzt das Finanzamt noch die Dreistigkeit eine Abgabefrist zu setzen, obwohl man dort unfähig war, selbst die Abgabevorraussetzungen frühzeitig zu schaffen. „Immer langsam voran und den Amtsschimmel ordentlich wiehern lassen“ ist die Devise und dann andere unter Druck setzen und Fristen schaffen. Es soll nämlich sogar Bürger geben, die nicht nur eine Immobilie besitzen und deren Tag mit Arbeit ausgefüllt ist.
Mal eine Frage : Gibts die Grundsteuer nur in Deutschland oder auch in anderen Ländern ?
War neulich eine Stammtischdebatte ?
Sehr geehrter Hr. Hans Müller,
bedenken Sie bitte, dass die Reform der Grundsteuer von gaaanz oben kommt. Für Kritik daran ist Ihr/ e Wahlkreisabgeordnete/ r der richtige Ansprechpartner.
Das Finanzamt ist eine Dienststelle, welche diese Vorgaben umzusetzen hat.
Im Finanzamt sitzen gut ausgebildete und engagierte Arbeitnehmer, die ihre Aufgeben nicht schlechter oder besser verrichten als jede/ r andere in der Arbeitswelt. Tatsache ist aber auch, dass sich die überwiegende Mehrheit der Beamten keine eigene Immobilie leisten kann!
Hallo H.M.
Es gibt z.B. Grundsteuer in USA. Dort werden damit z.B. Schulen und Polizei in den Kommunen finanziert. D.h. sichere Gegend mit guten Schulen und guter Anbindung sind teuer!
Im Speckgürtel, ca. 30km westlich von New York, für ein Häuschen mit 400m² Garten im Vorort ca. 400-600.-€ im Monat.
Eine abgelegene Ranch in Wyoming kostet nicht mal 1/4 davon. Dafür fährt man die Kinder 1 Std zur Bushaltestelle und hat die Knarre im Handschuhfach.
Allerdings ist in USA die Einkommensteuer wesentlich geringer als in Deutschland
( soweit man diese beiden Steuer-Systeme überhaupt vergleichen kann ).
Ich habe Ende Mai vom Finanzamt Mitteilungen der Aktenzeichen für meine beiden vermieteten Eigentumswohnungen erhalten.
… nicht für meine selbstgenutzte Doppelhaushälfte !
Es ist ja sehr praktisch, dass man die Katasterdaten kostenlos abrufen kann.
Warum kann die Steuerbehörde das nicht selbst ?
Die Angaben werden doch sicher nachgeprüft.
???
Fred Olsen, in meinem Bekanntenkreis sind 10 Beamte, manche arbeiten noch, manche sind pensioniert, jeder von denen besitzt ein Haus.
@Hans: Nur weil Sie 10 von solch glücklichen Beamten kennen, muss das noch lange nicht heißen, dass sich das jeder Beamte leisten kann.
@slmsh glückliche Beamte? Ich kenne keinen einzigen Unglücklichen. Und die gewissen Beamtenvorzüge und Privilegien gegenüber Normalos sind ihnen anscheinend gänzlich unbekannt.
@Hans: Nein, diese gewissen Privilegien sind mir nicht unbekannt, aber Sie hatten ja geschrieben, dass wohl jeder Beamte ein Hausbesitzer ist. Nur darauf hatte ich geantwortet ;-).
@Hans: Warum sind Sie dann kein Beamter geworden? Augen auf bei der Berufswahl ;-).
Und das hat jetzt genau was konkret mit der Reform der Grundsteuer zu tun?
Dass man hier den Bürger zum Ausfüllen von Formularen nötigt, ist doch scheinheilig. Die wissen doch viel besser als ich, wie groß meine Grundstücksfläche und genutzter Wohnraum ist. Lächerlich
Ja so ist es und die fliegen sogar mit Hubschraubern drüber um dich auszukundschaften. Wahrscheinlich gleich noch mit Wärmebildkamera für den Zensus.