Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (161)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um eine mittlerweile veraltete Regelung am Bahnübergang.

>>Immer wieder erreichen uns Fragen zum richtigen Verhalten von Lkw am Bahnübergang. Viele kennen aus ihrer Fahrschulzeit noch die Regel, wonach Fahrer von schweren Fahrzeugen am Bahnübergang frühzeitig stehen bleiben müssen, um nachfolgenden Fahrzeugen das Vorbeifahren zu ermöglichen.

Eine entsprechende Vorschrift gab es früher tatsächlich. Demnach mussten Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und Züge (also Fahrzeugkombinationen wie Traktor und Anhänger) außerhalb geschlossener Ortschaften an der einstreifigen Bake warten, wenn dadurch anderen Fahrzeugen das Überholen ermöglicht werden konnte. Diese Regelungen wurde allerdings zum 1. September 2009 ersatzlos gestrichen.

Nach heutigem Stand ist das Vorbeifahren an einem Kraftfahrzeug, das an einem Bahnübergang wartet, rechtlich sogar problematisch. Es gilt nämlich als Überholvorgang, welcher nach §19 Abs. 1 StVO ab dem Gefahrzeichen „Bahnübergang“ verboten ist.

Unser Tipp: Auch wenn einige Lkw- oder Traktorfahren die Regel noch anwenden, sollten sie lieber hinter dem entsprechenden Fahrzeug stehen bleiben. So vermeiden sie mögliche Bußgelder, die aufgrund des verbotenen Überholvorgangs drohen.<<

 

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