39-Jähriger vom Amtsgericht Rosenheim zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt
Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Rosenheim musste sich jetzt ein 39-jähriger gebürtiger Litauer verantworten, weil er innerhalb von acht Wochen achtmal in Supermärkten einen Diebstahl begangen und dabei nicht unerhebliche Waren gestohlen haben soll. Dabei soll er auch nicht davor zurückgeschreckt haben, seinen jugendlichen Stiefsohn zu nötigen, ihm bei diesen Diebstahlshandlungen zu helfen.
Im Laufe des Verfahrens vor dem Schöffengericht wurde sehr deutlich, dass der Angeklagte über eine längere Tradition als Straftäter verfügt. Seit 2001 wurde er regelmäßig auffällig wegen Diebstahls, Drogenkonsums, räuberischer Erpressung. Er verbrachte auch einen nicht unerheblichen Teils seines Lebens im Gefängnis.
Der Angeklagte konsumiert augenscheinlich regelmäßig Drogen, die er sich wohl aber nicht leisten könne. Deshalb sei er kriminell geworden, damit er sich die Drogen beschaffen könne.
Insgesamt zwölf Einträge aus dem Bundeszentralregister trug die Richterin in diesem Verfahren vor, acht Delikte standen vor dem Gericht zur Verhandlung.
Einen Beruf habe er nicht gelernt, räumte der Angeklagte ein, man habe ihm auch den Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen und da habe er wohl oder übel ohne Führerschein fahren müssen, was ihm nun wieder vorgehalten werde. Damit man in den Supermärkten nicht gleich beim Verlassen erwischt wird, wenn man Diebesgut mit sich führt, hat er eine Einkaufstasche dergestalt präpariert, dass die Alarmmelder beim Verlassen des Supermarktes nicht ausgelöst werden.
Das klang schon alles recht geplant und ausgeklügelt, aber es wurde auch deutlich, dass die Drogen im Zentrum seines Interesses standen und stehen. Er habe schon seit seiner Jugend Drogen genommen, gab er vor Gericht zu, nicht zuletzt auch deshalb alle Ausbildungen abgebrochen, nehme seit 2016 regelmäßig Heroin. Eine Drogentherapie habe er wiederholt abgelehnt. Die Staatsanwältin bescheinigte ihm ein hohes Maß an Unzuverlässigkeit und Unglaubwürdigkeit. Dass er seinen minderjährigen Stiefsohn zu kriminellen Handlungen verführt habe, wog für die Staatsanwältin schwer: „Der Angeklagte scheint keine Grenzen zu kennen“, sagte sie in ihrem Plädoyer am Ende des Prozesses. Alle paar Tage habe es einen neuen Diebstahl gegeben, die Rückfallgeschwindigkeit sei erschreckend hoch. Aber der Angeklagte war geständig, zeigte auch Einsicht. Ob eine Entziehungskur hilfreich sei, verneinte sie und beantragte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren ohne Bewährung.
Das Gericht sah das mit der Therapiebereitschaft allerdings anders und verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung und ordnete eine Entziehungskur an, denn wenn es keine Therapie gebe, dann seien weitere Straftaten wohl förmlich vorprogrammiert, meinte die Richterin in der Urteilsbegründung.
Dass der Angeklagte Minderjährige als Werkzeug für seine Straftaten verführt habe, zeige, so die Richterin, das wirkliche Ausmaß der Verantwortungslosigkeit des Angeklagten, er habe Menschen für seine unlauteren Zwecke immer wieder benutzt.
RP
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