Betrugsmasche Schockanrufe: Polizei und Staatsanwalt gelang Schlag gegen Bande - Verhandlung vor dem Landgericht
Wie berichtet, kam es im Juni vergangenen Jahres in Rosenheim zur Festnahme von vier Personen nach einem Schockanruf mit Geldabholung. Nun wurden am Landgericht Traunstein die Urteile gesprochen.
Bei allen Mitgliedern der so genannten „Abholergruppe“ handelt es sich um polnische Staatsangehörige im Alter von 24, 24, 53 und 59 Jahren. Die Gruppierung beging von März bis Juni 2021 organisiert und arbeitsteilig zwölf Betrugsstraftaten in unterschiedlichen Besetzungen nach dem Muster des sogenannten Schockanrufs.
Über Callcenter in Polen nahmen die Anrufer telefonisch Kontakt zu den Geschädigten auf. Den Opfern wurde vorgetäuscht, dass eine ihnen nahestehende Person einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und sich aktuell in Untersuchungshaft befindet. Zur Abwendung einer Freiheitsstrafe beziehungsweise für die Freilassung der Unfallverursacher forderten die Anrufer jeweils einen hohen Geldbetrag im fünf- bis sechsstelligen Bereich als Sicherheitsleistung beziehungsweise Kaution.
Die Täter setzen bei ihrer perfiden Maschen auf den Schockmoment. Sie wollen ihre Opfer in extreme Aufregung versetzen und es dadurch zum unüberlegten Handeln verleiten. Durch diese Begehungsweise gelang es, bei zwölf Geschädigten in ganz Bayern verteilt, Bargeld und Schmuck in Höhe von insgesamt 316.000 Euro zu erbeuten.
Am 23. Juni 2021 kam es nach einer erneuten Geldabholung von 20.000 Euro in Rosenheim zur Festnahme der vier Täter (wir berichteten). Unter Federführung der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein für grenzüberschreitende Kriminalität nach dem sogenannten „Traunsteiner Modell“ konnten durch den koordinierten Einsatz von mehreren Polizeidienststellen der Polizeipräsidien Oberbayern Süd und Mittelfranken die Täter unmittelbar bei Tatausführung beobachtet und festgenommen werden. Dabei kam es zur Sicherstellung von hohen Bargeldsummen, Mobiltelefonen und weiteren Beweismitteln. Die Täter wurden mit erlassenen Haftbefehlen in umliegende Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Jetzt fanden am Landgericht Traunstein die Verhandlungen gegen die vier Personen statt. Dabei wurden Haftstrafen in Höhe von vier Jahren und neun Monaten, fünf Jahren, sieben Jahren und sechs Monaten sowie zehn Jahren und acht Monaten verhängt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die sehr hohe Haftstrafe von über zehn Jahren für einen 24-jährigen Angeklagten war insbesondere darauf zurückzuführen, dass er eine gehobene Stellung innerhalb der „Abholergruppe“ eingenommen hatte. Das Gericht war davon überzeugt, dass er als „Teamführer“ für die Organisation und Logistik vor Ort zuständig war.
Diese grenzüberschreitenden Taten werden von der Staatsanwaltschaft Traunstein und der bayerischen Polizei mit Nachdruck verfolgt.
Die hohen Strafen belegen erneut, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte gegen diese perfide Betrugsmasche mit aller Konsequenz vorgehen.