Diesmal sind 15 Orte in der Gemeinde Tuntenhausen von Abkochgebot betroffen - Parallel wurde mit Chlorung begonnen
Im gesamten Versorgungsbereich des Wasserbeschaffungsverbandes Ostermünchen besteht ein Abkochgebot, das melfdet das Landratsamt am heutigen Dienstag-Nachmittag. Bei einer routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung wurden bei einer Probe coliforme Bakterien im Trinkwasser nachgewiesen. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Rosenheim muss daher ab sofort vorsorglich das Trinkwasser in Teilen der Gemeinde Tuntenhausen abgekocht werden.
Das Abkochgebot betrifft folgende Ortsteile:
Aubenhausen, Berg, Brettschleipfen, Eggarten, Eisenbartling, Haus, Holzbichl, Moosmühle, Oberrain, Ostermünchen, Pangraz, Seisrain, Stetten, Unterrain, Weiching.
Zusätzlich wird mit einer Desinfektion des Leitungsnetzes mittels Chlor begonnen. Sobald ausreichend Chlor im Versorgungsnetz vorhanden ist, wird über die Beendigung des Abkochgebotes informiert.
Da bis dahin eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht ausgeschlossen werden kann, wurde heute dem Verband durch das Staatliche Gesundheitsamt mündlich angeordnet, dass das Wasser bis auf Weiteres im gesamten Versorgungsbereich nur im abgekochten Zustand zu Trinkwasserzwecken verwendet werden darf.
Das Wasser sollte für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden (~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten einzuhalten, um Keime effektiv abzutöten:
– zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
– zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte und kranke Personen
– zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
– zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, es sei denn es wird eine Geschirrspülmaschine verwendet
– zum Zähneputzen und zur Mundpflege – für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden,
Nasenspülung etc.)
– zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet. Eine Ursache für die Verkeimung ist derzeit nicht bekannt.
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