Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (166)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um eine besondere Zone, die auch in Wasserburg an verschiedenen Stellen zu finden ist: Den „Verkehrsberuhigten Bereich“.
>>Seit dem Jahr 1980 sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) für innerörtliche Gebiete, in denen Fußgänger und Anwohner besonders geschützt werden sollen, den sogenannten „verkehrsberuhigten Bereich“ vor. In diesem Bereich gelten einige besondere Regeln.
Die wichtigste Vorschrift lautet: Schrittgeschwindigkeit fahren! Leider muss dies immer wieder betont werden, denn Verstöße gegen diese Geschwindigkeitsregel lassen sich tagtäglich beobachten. Daneben gelten noch einige weitere Regeln im verkehrsberuhigten Bereich:
- Fußgänger dürfen im verkehrsberuhigten Bereich die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen. Außerdem sind Kinderspiele hier überall erlaubt.
- Fahrzeugführer dürfen unter keinen Umständen Fußgänger behindern oder gar gefährden. Sollte es notwendig sein, müssen sie kurz anhalten und warten.
- Dennoch gilt: Fußgänger dürfen die Fahrzeugführenden nicht unnötig behindern. Sollte sich als beispielsweise ein Auto nähern, muss diesem in angemessener Zeit Platz gemacht werden.
- Das Parken ist im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen nicht erlaubt. Das Halten zum Ein- oder Aussteigenlassen von Mitfahrern oder zum Be- und Entladen des Fahrzeugs ist davon jedoch nicht betroffen.
- Innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen gilt die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“. Bei der Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist man jedoch stets wartepflichtig!
Unser Tipp: Verkehrsberuhigte Bereiche sind grundsätzlich als Bereiche für Fußgänger anzusehen. Fahrzeugführer sollten sich vor Augen halten, dass sie hier im Grunde nur „geduldet“ sind und sich entsprechend zu verhalten haben. Eine umsichtige Fahrweise sollte hier deshalb selbstverständlich sein. Das schafft Sicherheit für Kinder und Fußgänger und ermöglicht ein konfliktfreies Miteinander der verschiedenen Verkehrsarten.<<
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