Am Ortsrand südöstlich der Sankt-Rupertus-Straße in Bachmehring: Vier Einfamilienhäuser und ein Dreispänner sollen entstehen
Der derzeit noch freie Ortsrand südöstlich der Sankt-Rupertus-Straße in Bachmehring – er wird bebaut. Nach der Ablehnung des ursprünglichen Antrags im Frühjahr 2022 stimmte der Eiselfinger Gemeinderat nun der Aufstellung eines Bebauungsplans „Bachmehring-Südost“ einstimmig zu.
Dieser sieht im Vergleich zum früheren Vorschlag eine reduzierte Bebauung vor. Außerdem wird ein gemeindlicher Abwasserkanal durch die künftigen Gebäude nicht überbaut beziehungsweise muss deshalb nicht verlegt werden.
„Konkret sollen vier Einfamilienhäuser sowie ein Dreispänner mit Garagen, Besucherstellplätzen und eine Erschließungsstraße inklusive Wendekreis realisiert werden“, so Bürgermeister Georg Reinthaler.
Mit dem privaten Grundeigentümer habe die Gemeinde vorab eine Übereinkunft zum Erwerb einer Teilfläche getroffen. Demnach könnten nach Abschluss des Bebauungsplan-Verfahrens drei kleine und somit finanziell leistbare Parzellen über das Eiselfinger Einheimischenmodell an Bürger weitergegeben werden. Die Öffentlichkeit werde hierüber frühzeitig informiert.
Zudem erfolge für alle künftigen Parzellen die Erstellung eines Bodengutachtens.
Hm…. ich bin mir ned sicher, aber des war/ist doch so a hoibe Sumpfwiesen, oder?
Der feuchtere Teil des Grundstücks ist rechts – also dort, wo im Plan Feucht- und Grünflächen eingezeichnet sind (vermutlich Ausgleichsflächen für die neue Bebauung). Der Teil links mit den künftigen Häusern liegt etwas höher. Überschwemmungen hat es da in den letzten Jahren nie gegeben. Und es sollen ja Bodengutachten gemacht werden.
Bin ich mal gespannt mit dem Gutachten, wahrscheinlich wird wieder nur eins neben der Straße gemacht (…)
Siehe letzter Satz: „Zudem erfolge für alle künftigen Parzellen die Erstellung eines Bodengutachtens.“
Ja, aber das nimmt die Gemeinde nicht so ernst
Beim Betrachten des Plans fällt mir auf, dass bei den Einfamilienhäusern die Garagen als Doppelgarage geplant sind. Bei den Reihenhäusern lediglich als Einzelgarage. Besagt das kleine Dreieck an den Reihenhäusern, dass hier eine in das Haus integrierte Garage geplant ist, oder werden die Garagen als Duplex-Garage ausgeführt??
Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde, hat jedes Enfamilienhaus ZWEI Stellplätze nachzuweisen. Anlage 1 Punkt 1.1 Der Platz vor der Garage zählt nicht, da sonst die Garage ein gefangener Stellplatz ist und somit rausfällt. Ist mir hier etwas entgangen, oder wird bei der Planung mit zweierlei Maß gemessen?
Ja, das ist unser Deutschland. Sofort fühlt sich jemand benachteiligt! Wer sich jedoch die Mühe macht, extra eine Stellplatzsatzung (die auch für neue Bebauungspläne gilt) herauszusuchen, hätte auch die Möglichkeit gehabt, herauszufinden, dass der abgebildete Plan offenkundig nur ein erster Entwurf ohne finale Festsetzungen eines Bebauungsplans ist.
Ja, auch das ist leider eine neue Unart in D. Eine beliebige Erklärung aus dem Hut zaubern um einen anderen anzumotzen.
Welchen Sinn macht es, einen Entwurf zu erstellen, der dann ganz sicher noch geändert werden muss, weil man ein Detail einfach mal ausblendet? Oder willst du sagen, die Planer sind auf der Brennsuppn dahergeschwommen und erfahren von der Stellplatzsatzung erst bei der Planeinreichung? (…)
Einen Grund wird es geben, aber GANZ SICHER nicht das Vergessen der Satzung im ersten Entwurf. Ganz ganz sicher nicht. (…)