Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (168)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um das Reißverschlussverfahren.
>>Eine der am häufigsten nicht beachteten Verkehrsregeln ist wohl das sogenannte Reißverschlussverfahren. Dabei kann es, wenn es richtig angewendet wird, den Verkehrsfluss erheblich verbessern. Konkret schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor:

„Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren)“ (§7 Abs. 4 StVO).

Demnach sollte man den endenden Fahrstreifen bis zum Ende befahren und erst dann auf den anderen Fahrstreifen wechseln. Die anderen Verkehrsteilnehmer müssen den Wechsel ermöglichen. Damit dieser flüssig möglich ist, sollte man frühzeitig versetzt fahren und eine geeignete Lücke suchen beziehungsweise öffnen.

 

Unser Tipp: Im Alltag passiert es leider immer wieder, dass Fahrer, die korrekterweise bis zum Schluss auf dem endenden Fahrstreifen bleiben und dabei möglicherweise andere Fahrzeuge überholen, angehupt werden. Zum Teil wird ihnen auch das Einfädeln nicht ermöglicht. Dennoch sollte man die Regel konsequent einhalten, da durch sie der vorhandene Verkehrsraum besser genutzt und der Verkehrsfluss verbessert wird. Langfristig wäre eine stärkere Sensibilisierung für diese Verkehrsregel sicherlich wünschenswert.<<

 

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