Männer flüchten vor Einberufung zum Militär - Von Bundespolizei auf Inntalautobahn aufgehalten
Die Bundespolizei hat von Donnerstag auf den heutigen Freitag im Rahmen der Grenzkontrollen an der A93 nacheinander gleich drei offenkundige Schleusungsfälle im Landkreis festgestellt. Bei den geschleusten Personen handelt es sich um zwei Afghanen, einen Eritreer, drei Palästinenser und sechs Russen.
Einer der russischen Staatsangehörigen gab an, dass die Entscheidung zur Flucht mit der in Russland angeordneten Einziehung zum Militär zusammenhänge.
Die Migranten waren in Personenkraftwägen über die deutsch-österreichische Grenze gebracht worden. Gegen die jeweils festgenommenen Fahrer wird wegen Einschleusens von Ausländern ermittelt.
Auf Höhe Kiefersfelden stoppten die Bundespolizisten am frühen Freitagmorgen einen in Österreich zugelassenen Wagen.
Am Steuer saß ein österreichischer Staatsangehöriger, der sich mit seinem Reisepass ausweisen konnte. Er erklärte, in Richtung München unterwegs zu sein. Seine Mitfahrer habe er in Innsbruck kennengelernt und mitgenommen. Die zwei Afghanen und der Eritreer verfügten nicht über die für den beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland erforderlichen Papiere.
Alle drei Migranten waren Recherchen der Rosenheimer Bundespolizei zufolge in der Vergangenheit bereits von italienischen Behörden registriert worden. Die drei Männer erhielten jeweils eine Anzeige wegen eines illegalen Einreiseversuchs. Anschließend wurden sie zurückgewiesen und der österreichischen Polizei überstellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Fahrzeugführer die Rückreise nach Österreich antreten.
Der 31-Jährige muss nach aktuellem Stand mit Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern und zudem wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.
Die Beamten hatten in der Mittelkonsole des Autos ein zugriffsbereites Einhandmesser gefunden und sichergestellt.
In einem Pkw mit polnischen Kennzeichen kontrollierten die Bundespolizisten an der Inntalautobahn sieben Personen.
Das Auto selbst war lediglich für fünf Personen ausgelegt. Alle Insassen, darunter zwei Minderjährige, hatten russische Reisepässe dabei, aber nur der Fahrer konnte zusätzlich eine deutsche Aufenthaltserlaubnis vorzeigen.
Der 30-Jährige erläuterte, dass er seine sechs Begleiter in Slowenien aus Mitleid mitgenommen hätte. Er wurde angesichts des überbesetzten Wagens wegen Einschleusens unter besonders widrigen Bedingungen angezeigt und beim zuständigen Amtsgericht in Rosenheim vorgeführt. Der Richter hat die Untersuchungshaft des in Sachsen gemeldeten Mannes angeordnet, diese allerdings unter Meldeauflagen ausgesetzt.
Seine Mitfahrer, zwei Familien mit je einem Kind, wurden an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet. Eigenen Angaben zufolge sahen sich die beiden Väter wegen der Einberufung zum russischen Militär infolge des gegen die Ukraine geführten Krieges gezwungen, die Heimat zu verlassen.
Zuvor unterzogen die Beamten in der Grenzkontrollstelle an der A93 die Insassen eines Wagens mit deutscher Zulassung einer Überprüfung. Fahrer und Beifahrer waren Staatenlose, die den vorgezeigten deutschen Flüchtlingspässen gemäß im Libanon beziehungsweise in Palästina geboren worden waren.
Auf der Rückbank des Autos befanden sich drei weitere Personen. Die Männer konnten sich nicht ausweisen. Nach ersten Erkenntnissen der Bundespolizei waren die Palästinenser erst kürzlich in Italien registriert worden. Ihnen wurde die Einreise verweigert. Mit je einer Anzeige wegen eines illegalen Einreiseversuchs im Gepäck mussten sie die Rückreise antreten.
Nachdem ihre beiden Reiseorganisatoren zur Bundespolizei nach Rosenheim gebracht worden waren, wollten diese sich nicht weiter zur Mitnahme der palästinensischen Migranten äußern. Wie sich herausstellte haben beide einen festen Wohnsitz in Sachsen. Der Entscheidung der Staatsanwaltschaft entsprechend konnten sie im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen ihre Heimreise fortsetzen. Die mutmaßlichen Schleuser werden sich voraussichtlich schon bald mit einem Strafverfahren auseinanderzusetzen haben.